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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 32/2022
Zweckverbandsnachrichten
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Bericht über die Sitzung des Friedhofs-Zweckverbandes Blankenrath

am 04.08.2022 um 17:00 Uhr

im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)

unter Vorsitz von Herrn Karl Heinz Simon

Anwesenheit:

Name

Anwesend

Mitglieder:

Simon, Karl Heinz

x

Hansen, Jochen

x

Wolfs, Rudolf

x

Klemm, Christian

x

Theisen, Winfried

x

Hansen, Klaus

Wilhelms, Manfred

x

Punkt 1

Eröffnung der Sitzung

Punkt 2

Stromlieferverträge für kommunale Abnahmestellen;

Kündigung zum 31.12.2023

Nach eingehender Beratung beschließt die Verbandsversammlung, den bestehenden Stromliefervertrag mit der Energieversorgung Mittelrhein AG zum 31.12.2023 zu kündigen und eine gemeinsame Ausschreibung mit den anderen Verbandsgemeinden des Landkreises sowie dem Landkreis Cochem-Zell anzustreben.

Punkt 3

Stromlieferverträge für kommunale Abnahmestellen;

Rücknahme der Vertragskündigung zum 31.12.2023 für die Lieferung und den Bezug elektrischer Energie

Nach eingehender Beratung beschließt die Verbandsversammlung, die Kündigung des Stromliefervertrages zum 31.12.2023 für die Abnahmestellen des Friedhofs-Zweckverbandes Blankenrath zurückzunehmen.

- Nichtöffentlicher Teil -

Punkt 4

Belegprüfung des Jahres 2019

Punkt 5

Belegprüfung des Jahres 2020

Punkt 6

Belegprüfung des Jahres 2021

- Öffentlicher Teil -

Punkt 7

Jahresabschluss des Friedhofs-Zweckverbandes Blankenrath für das Haushaltsjahr 2019;

a) Feststellung des Jahresabschlusses

b) Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellv. Verbandsvorstehers

Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:

Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 stellt sich die Schlussbilanz zum 31.12.2019 wie folgt dar:

I. Aktiva

Anlagevermögen

=

Umlaufvermögen

=

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

=

Bilanzsumme Aktiva

=

II. Passiva

Eigenkapital

=

Sonderposten

=

Verbindlichkeiten

=

Bilanzsumme Passiva

=

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m § 114 Abs. 1 GemO beschließt die Verbandsversammlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers, soweit dieser den Verbandsvorsteher vertreten hat.

Zu a)

Die Verbandsversammlung beschließt unter dem Vorsitzenden des ältesten anwesenden Mitglied der Verbandsversammlung, Herrn Manfred Wilhelms,

-

die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2020 zu beschließen,

-

die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, nachträglich zu genehmigen.

Zu b)

Die Verbandsversammlung beschließt, dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher - soweit er den Verbandsvorsteher vertreten hat - Entlastung zu erteilen.

Punkt 8

Jahresabschluss des Friedhof-Zweckverbandes Blankenrath für das Haushaltsjahr 2020;

a) Feststellung des Jahresabschlusses

b) Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellv. Verbandsvorstehers

Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:

1. Ergebnisrechnung

Gesamtbetrag der Erträge

=

Gesamtbetrag der Aufwendungen

=

Jahresergebnis

=

2. Finanzrechnung

Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen

=

Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen

=

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

=

Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen

=

Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen

=

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

=

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

=

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

=

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

=

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

=

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

=

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

=

Gesamtbetrag der Einzahlungen

=

Gesamtbetrag der Auszahlungen

=

Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 stellt sich die Schlussbilanz zum 31.12.2020 wie folgt dar:

I. Aktiva

Anlagevermögen

=

Umlaufvermögen

=

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

=

Bilanzsumme Aktiva

=

II. Passiva

Eigenkapital

=

Sonderposten

=

Verbindlichkeiten

=

Bilanzsumme Passiva

=

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m § 114 Abs. 1 GemO beschließt die Verbandsversammlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers, soweit dieser den Verbandsvorsteher vertreten hat.

Zu a)

Die Verbandsversammlung beschließt unter dem Vorsitzenden des ältesten anwesenden Mitglied der Verbandsversammlung, Herrn Manfred Wilhelms,

-

die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2020 zu beschließen,

-

die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, nachträglich zu genehmigen.

Zu b)

Die Verbandsversammlung beschließt, dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher - soweit er den Verbandsvorsteher vertreten hat - Entlastung zu erteilen.

Punkt 9

Jahresabschluss des Friedhof-Zweckverbandes Blankenrath für das Haushaltsjahr 2021;

a) Feststellung des Jahresabschlusses

b) Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellv. Verbandsvorstehers

Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:

1. Ergebnisrechnung

Gesamtbetrag der Erträge

=

Gesamtbetrag der Aufwendungen

=

Jahresergebnis

=

2. Finanzrechnung

Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen

=

Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen

=

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

=

Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen

=

Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen

=

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

=

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

=

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

=

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

=

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

=

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

=

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

=

Gesamtbetrag der Einzahlungen

=

Gesamtbetrag der Auszahlungen

=

Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 stellt sich die Schlussbilanz zum 31.12.2021 wie folgt dar:

I. Aktiva

Anlagevermögen

=

Umlaufvermögen

=

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

=

Bilanzsumme Aktiva

=

II. Passiva

Eigenkapital

=

Sonderposten

=

Verbindlichkeiten

=

Bilanzsumme Passiva

=

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m § 114 Abs. 1 GemO beschließt die Verbandsversammlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers, soweit dieser den Verbandsvorsteher vertreten hat.

Zu a)

Die Verbandsversammlung beschließt unter dem Vorsitzenden des ältesten anwesenden Mitglied der Verbandsversammlung, Herrn Manfred Wilhelms,

-

die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2021 zu beschließen,

-

die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, nachträglich zu genehmigen.

Zu b)

Die Verbandsversammlung beschließt, dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher - soweit er den Verbandsvorsteher vertreten hat - Entlastung zu erteilen.

Punkt 10

Mitteilungen und Anfragen

Zell (Mose), den 09.08.2022
Karl Heinz Simon, Verbandsvorsteher

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung der Jahresabschlüsse des Friedhof-Zweckverbandes Blankenrath für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021

Die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresabschlüsse des Friedhof-Zweckverbandes Blankenrath für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 wurden von der Verbandsversammlung in seiner Sitzung am 04.08.2022 gefasst.

In der gleichen Sitzung wurde dem Verbandsvorsteher und dem stellv. Verbandsvorsteher, soweit er den Verbandsvorsteher vertreten hat, Entlastung erteilt.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht; sie sind in diesem Mitteilungsblatt unter Punkt 7, 8 und 9 des Berichts über die Sitzung der Verbandsversammlung Friedhof-Zweckverband Blankenrath am 04.08.2022 abgedruckt.

Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, liegen die vorgenannten Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 15.08.2022 bis einschließlich 23.08.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Zimmer 35, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zell (Mosel), den 09.08.2022
Karl Heinz Simon
Verbandsvorsteher