am 04.08.2022 um 17:00 Uhr
im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
unter Vorsitz von Herrn Karl Heinz Simon
Anwesenheit:
| Name | Anwesend |
| Mitglieder: | |
| Simon, Karl Heinz | x |
| Hansen, Jochen | x |
| Wolfs, Rudolf | x |
| Klemm, Christian | x |
| Theisen, Winfried | x |
| Hansen, Klaus | |
| Wilhelms, Manfred | x |
Punkt 1
Eröffnung der Sitzung
Punkt 2
Stromlieferverträge für kommunale Abnahmestellen;
Kündigung zum 31.12.2023
Nach eingehender Beratung beschließt die Verbandsversammlung, den bestehenden Stromliefervertrag mit der Energieversorgung Mittelrhein AG zum 31.12.2023 zu kündigen und eine gemeinsame Ausschreibung mit den anderen Verbandsgemeinden des Landkreises sowie dem Landkreis Cochem-Zell anzustreben.
Punkt 3
Stromlieferverträge für kommunale Abnahmestellen;
Rücknahme der Vertragskündigung zum 31.12.2023 für die Lieferung und den Bezug elektrischer Energie
Nach eingehender Beratung beschließt die Verbandsversammlung, die Kündigung des Stromliefervertrages zum 31.12.2023 für die Abnahmestellen des Friedhofs-Zweckverbandes Blankenrath zurückzunehmen.
- Nichtöffentlicher Teil -
Punkt 4
Belegprüfung des Jahres 2019
Punkt 5
Belegprüfung des Jahres 2020
Punkt 6
Belegprüfung des Jahres 2021
- Öffentlicher Teil -
Punkt 7
Jahresabschluss des Friedhofs-Zweckverbandes Blankenrath für das Haushaltsjahr 2019;
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellv. Verbandsvorstehers
Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:
| 1. Ergebnisrechnung | ||
| Gesamtbetrag der Erträge | = | 26.757,06 € |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | = | 26.757,06 € |
| Jahresergebnis | = | 0,00 € |
| 2. Finanzrechnung | ||
| Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen | = | 18.499,50 € |
| Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen | = | 21.305,00 € |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | = | -2.805,50 € |
| Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen | = | 0,00 € |
| Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen | = | 0,00 € |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | = | 0,00 € |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | = | 10.978,20 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | = | 0,00 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | = | 10.978,20 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | = | 0,00 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | = | 8.172,70 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | = | -8.172,70 € |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen | = | 29.477,70 € |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen | = | 29.477,70 € |
Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 stellt sich die Schlussbilanz zum 31.12.2019 wie folgt dar:
I. Aktiva
| Anlagevermögen | = | 159.540,35 € |
| Umlaufvermögen | = | 94.357,31 € |
| Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | = | 37.744,28 € |
| Bilanzsumme Aktiva | = | 291.641,94 € |
II. Passiva
| Eigenkapital | = | 0,00 € |
| Sonderposten | = | 291.641,94 € |
| Verbindlichkeiten | = | 0,00 € |
| Bilanzsumme Passiva | = | 291.641,94 € |
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m § 114 Abs. 1 GemO beschließt die Verbandsversammlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers, soweit dieser den Verbandsvorsteher vertreten hat.
Zu a)
Die Verbandsversammlung beschließt unter dem Vorsitzenden des ältesten anwesenden Mitglied der Verbandsversammlung, Herrn Manfred Wilhelms,
| - | die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2020 zu beschließen, |
| - | die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, nachträglich zu genehmigen. |
Zu b)
Die Verbandsversammlung beschließt, dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher - soweit er den Verbandsvorsteher vertreten hat - Entlastung zu erteilen.
Punkt 8
Jahresabschluss des Friedhof-Zweckverbandes Blankenrath für das Haushaltsjahr 2020;
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellv. Verbandsvorstehers
Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:
| 1. Ergebnisrechnung | ||
| Gesamtbetrag der Erträge | = | 26.066,70 € |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | = | 26.066,70 € |
| Jahresergebnis | = | 0,00 € |
| 2. Finanzrechnung | ||
| Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen | = | 25.137,88 € |
| Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen | = | 19.806,03 € |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | = | 5.331,85 € |
| Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen | = | 0,00 € |
| Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen | = | 0,00 € |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | = | 0,00 € |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | = | 15.787,43 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | = | 0,00 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | = | 15.787,43 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | = | 0,00 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | = | 21.119,28 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | = | -21.119,28 € |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen | = | 40.925,31 € |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen | = | 40.925,31 € |
Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 stellt sich die Schlussbilanz zum 31.12.2020 wie folgt dar:
I. Aktiva
| Anlagevermögen | = | 153.943,66 € |
| Umlaufvermögen | = | 109.156,90 € |
| Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | = | 32.118,20 € |
| Bilanzsumme Aktiva | = | 295.218,76 € |
II. Passiva
| Eigenkapital | = | 0,00 € |
| Sonderposten | = | 287.248,23 € |
| Verbindlichkeiten | = | 7.970,53 € |
| Bilanzsumme Passiva | = | 295.218,76 € |
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m § 114 Abs. 1 GemO beschließt die Verbandsversammlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers, soweit dieser den Verbandsvorsteher vertreten hat.
Zu a)
Die Verbandsversammlung beschließt unter dem Vorsitzenden des ältesten anwesenden Mitglied der Verbandsversammlung, Herrn Manfred Wilhelms,
| - | die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2020 zu beschließen, |
| - | die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, nachträglich zu genehmigen. |
Zu b)
Die Verbandsversammlung beschließt, dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher - soweit er den Verbandsvorsteher vertreten hat - Entlastung zu erteilen.
Punkt 9
Jahresabschluss des Friedhof-Zweckverbandes Blankenrath für das Haushaltsjahr 2021;
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellv. Verbandsvorstehers
Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:
| 1. Ergebnisrechnung | ||
| Gesamtbetrag der Erträge | = | 54.739,34 € |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | = | 54.739,34 € |
| Jahresergebnis | = | 0,00 € |
| 2. Finanzrechnung | ||
| Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen | = | 26.374,71 € |
| Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen | = | 30.384,39 € |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | = | -4.009,68 € |
| Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen | = | 0,00 € |
| Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen | = | 0,00 € |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | = | 0,00 € |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | = | 19.711,27 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | = | 0,00 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | = | 19.711,27 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | = | 0,00 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | = | 15.701,59 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | = | -15.701,59 € |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen | = | 46.085,98 € |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen | = | 46.085,98 € |
Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 stellt sich die Schlussbilanz zum 31.12.2021 wie folgt dar:
I. Aktiva
| Anlagevermögen | = | 148.359,66 € |
| Umlaufvermögen | = | 132.530,62 € |
| Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | = | 26.777,90 € |
| Bilanzsumme Aktiva | = | 307.668,18 € |
II. Passiva
| Eigenkapital | = | 0,00 € |
| Sonderposten | = | 288.726,30 € |
| Verbindlichkeiten | = | 18.941,88 € |
| Bilanzsumme Passiva | = | 307.668,18 € |
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m § 114 Abs. 1 GemO beschließt die Verbandsversammlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers, soweit dieser den Verbandsvorsteher vertreten hat.
Zu a)
Die Verbandsversammlung beschließt unter dem Vorsitzenden des ältesten anwesenden Mitglied der Verbandsversammlung, Herrn Manfred Wilhelms,
| - | die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2021 zu beschließen, |
| - | die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, nachträglich zu genehmigen. |
Zu b)
Die Verbandsversammlung beschließt, dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher - soweit er den Verbandsvorsteher vertreten hat - Entlastung zu erteilen.
Punkt 10
Mitteilungen und Anfragen
Die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresabschlüsse des Friedhof-Zweckverbandes Blankenrath für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 wurden von der Verbandsversammlung in seiner Sitzung am 04.08.2022 gefasst.
In der gleichen Sitzung wurde dem Verbandsvorsteher und dem stellv. Verbandsvorsteher, soweit er den Verbandsvorsteher vertreten hat, Entlastung erteilt.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht; sie sind in diesem Mitteilungsblatt unter Punkt 7, 8 und 9 des Berichts über die Sitzung der Verbandsversammlung Friedhof-Zweckverband Blankenrath am 04.08.2022 abgedruckt.
Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, liegen die vorgenannten Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 15.08.2022 bis einschließlich 23.08.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Zimmer 35, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.