am 03.08.2022 um 17:00 Uhr
im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde in Zell (Mosel)
unter Vorsitz von Herrn Karl Heinz Simon
Anwesenheit:
| Name | Anwesend |
| Mitglieder: | |
| Simon, Karl Heinz | x |
| Jakobs, Lothar | x |
| Fischer, Christian | x |
| Peifer, Hans-Werner | x |
| Treins, Berthold | x |
Punkt 1
Eröffnung der Sitzung
Punkt 2
Haushaltswirtschaft 2021;
Übertragung von Haushaltsmitteln in das Haushaltsjahr 2022
Die Verbandsversammlung stimmt der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022 zu und ermächtigt die Verwaltung, notwendige Verpflichtungen einzugehen und entsprechende Auszahlungen zu leisten.
Punkt 3
Sanierung des Daches am Anbau der Mehrzweckhalle;
Auftragsvergabe
Die Verbandsversammlung beschließt, der Auftragsvergabe zur Dachsanierung am Anbau der Mehrzweckhalle an die Firma Eiserloh & Mesenich Bedachungen, Zell Barl, nachträglich zuzustimmen.
Punkt 4
Stromlieferverträge für kommunale Abnahmestellen;
Rücknahme der Vertragskündigung zum 31.12.2023 für die Lieferung und den Bezug elektrischer Energie
Nach eingehender Beratung beschließt die Verbandsversammlung, die Kündigung des Stromliefervertrages zum 31.12.2023 für die Abnahmestellen des Zweckverbandes Mehrzweckhalle Strimmiger Berg zurückzunehmen.
- Nichtöffentlicher Teil -
Punkt 5
Belegprüfung des Jahres 2020
Punkt 6
Belegprüfung des Jahres 2021
- Öffentlicher Teil -
Punkt 7
Jahresabschluss des Zweckverbandes „Mehrzweckhalle Strimmiger Berg“ für das Haushaltsjahr 2020;
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers
Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:
| 1. Ergebnisrechnung | ||
| Gesamtbetrag der Erträge | = | 42.626,97 € |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | = | 42.626,97 € |
| Jahresergebnis | = | 0,00 € |
| 2. Finanzrechnung | ||
| Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen | = | 27.850,13 € |
| Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen | = | 24.889,14 € |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | = | 2.960,99 € |
| Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen | = | 0,00 € |
| Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen | = | 0,00 € |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | = | 0,00 € |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | = | 0,00 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | = | 0,00 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | = | 0,00 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | = | 0,00 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | = | 2.960,99 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | = | -2.960,99 € |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen | = | 27.850,13 € |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen | = | 27.850,13 € |
| Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 stellt sich die Schlussbilanz zum 31.12.2020 wie folgt dar: | ||
| I. Aktiva | ||
| Anlagevermögen | = | 834.646,03 € |
| Umlaufvermögen | = | 11.860,60 € |
| Bilanzsumme Aktiva | = | 846.506,63 € |
| II. Passiva | ||
| Eigenkapital | = | 0,00 € |
| Sonderposten | = | 834.646,03 € |
| Verbindlichkeiten | = | 11.860,60 € |
| Rechnungsabgrenzungsposten | = | 0,00 € |
| Bilanzsumme Passiva | = | 846.506,63 € |
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m § 114 Abs. 1 GemO beschließt die Verbandsversammlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers, soweit dieser den Verbandsvorsteher vertreten hat.
Die Verbandsversammlung beschließt unter dem Vorsitz von Herrn Christian Fischer,
| - | die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2020 zu beschließen, |
| - | die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, nachträglich zu genehmigen, |
| - | dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher Entlastung zu erteilen. |
Punkt 8
Jahresabschluss des Zweckverbandes „Mehrzweckhalle Strimmiger Berg“ für das Haushaltsjahr 2021;
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers
Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:
| 1. Ergebnisrechnung | ||
| Gesamtbetrag der Erträge | = | 39.703,20 € |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | = | 39.703,20 € |
| Jahresergebnis | = | 0,00 € |
| 2. Finanzrechnung | ||
| Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen | = | 46.144,01 € |
| Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen | = | 15.134,39 € |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | = | 31.009,62 € |
| Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen | = | 0,00 € |
| Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen | = | 0,00 € |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | = | 0,00 € |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | = | 0,00 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | = | 0,00 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | = | 0,00 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | = | 0,00 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | = | 31.009,62 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | = | -31.009,62 € |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen | = | 46.144,01 € |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen | = | 46.144,01 € |
| Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 stellt sich die Schlussbilanz zum 31.12.2021 wie folgt dar: | ||
| I. Aktiva | ||
| Anlagevermögen | = | 814.724,03 € |
| Umlaufvermögen | = | 31.545,08 € |
| Bilanzsumme Aktiva | = | 846.269,11 € |
| II. Passiva | ||
| Eigenkapital | = | 0,00 € |
| Sonderposten | = | 817.724,03 € |
| Verbindlichkeiten | = | 31.545,08 € |
| Rechnungsabgrenzungsposten | = | 0,00 € |
| Bilanzsumme Passiva | = | 846.269,11 € |
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m § 114 Abs. 1 GemO beschließt die Verbandsversammlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers, soweit dieser den Verbandsvorsteher vertreten hat.
Die Verbandsversammlung beschließt unter dem Vorsitz von Herrn Christian Fischer,
| - | die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2021 zu beschließen, |
| - | die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, nachträglich zu genehmigen, |
| - | dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher Entlastung zu erteilen. |
Punkt 9
Mitteilungen und Anfragen
Die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresabschlüsse des Zweckverbandes „Mehrzweckhalle Strimmiger Berg“ für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wurden von der Verbandsversammlung in seiner Sitzung am 03.08.2022 gefasst.
In der gleichen Sitzung wurde dem Verbandsvorsteher und dem stellv. Verbandsvorsteher, soweit er den Verbandsvorsteher vertreten hat, Entlastung erteilt.
Der vorgenannten Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht; sie sind in diesem Mitteilungsblatt unter Punkt 7 und 8 des Berichts über die Sitzung der Verbandsversammlung Zweckverband „Mehrzweckhalle Strimmiger Berg“ am 03.08.2022 abgedruckt.
Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, liegen die vorgenannten Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 15.08.2022 bis einschließlich 23.08.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Zimmer 35, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.