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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 32/2023
Aus den Gemeinden
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Heckenrückschnitt und Straßenreinigung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

von einigen Privatgrundstücken wachsen Hecken und Bäume in den öffentlichen Straßenraum hinein. Dadurch wird die Benutzung der Fahrbahn und der Gehwege beeinträchtigt. Auch die Straßenrinnen werden vor einigen Grundstücken nicht gesäubert, wachsen mit Unkraut zu und die Rinnenschächte verstopfen, so dass das Wasser nicht mehr abfließt. Insbesondere in der Rosenbergstraße, der Bergstraße und der Friedhofstraße ist dies festzustellen.

Wir weisen darauf hin, dass nach der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in unserer Gemeinde eine Straßenreinigungspflicht für alle Grundstückseigentümer besteht.

Deshalb die Bitte an die Eigentümer, den Heckenrückschnitt bis an die Grundstücksgrenze und die Rinnenreinigung zeitnah vorzunehmen.

Wolfgang Wallrath
Ortsbürgermeister