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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 32/2025
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Sankt Aldegund

für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

vom 29.07.2025

Der Gemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 02.07.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

2025: verzinste Kredite

2026: verzinste Kredite

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

2025:

2026:

§ 5 Steuersätze

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

- Tourismusbeitragssatz für 2025 (§§ 1,2 und 12 Abs. 1 KAG)

- Tourismusbeitragssatz für 2026 (§§ 1,2 und 12 Abs. 1 KAG)

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 EUR sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt voraussichtlich 4.331.349,03 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 4.454.999,03 EUR, zum 31.12.2025 4.457.189,03 EUR und zum 31.12.2026 4.477.116,03 EUR.

Sankt Aldegund, den 29.07.2025
Ortsgemeinde Sankt Aldegund
Andreas Manderscheid
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 98 i. V. m. § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Gegen die Ausführung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes werden keine Bedenken erhoben.

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 liegt gemäß § 98 i.V.m. § 97 Abs. 2 der GemO an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 11.08.2025 bis einschließlich 19.08.2025, in Zimmer 1.05 der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstr. 69, 56856 Zell (Mosel) öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeord­nung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde­verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schrift­lich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Zell (Mosel), den 29.07.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Jürgen Hoffmann
Bürgermeister