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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 32/2026
Verbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) für Herrn Dr. Rainer Kroth

Für Herrn Dr. Rainer Kroth, zuletzt wohnhaft Hutbühlstraße 7, 88662 Überlingn liegt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) ein Schriftstück vom 10.04.2026 mit dem Aktenzeichen 14239, 349/0012925 zur Abholung bereit.

Die Zustellung des Schriftstückes erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung, da sie auf andere Weise nicht möglich ist.

Die öffentliche Zustellung erfolgt mittels Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) unter „Amtliche Bekanntmachungen“.

Das Schriftstück kann vom Pflichtigen selbst oder von einem Bevollmächtigen unter Vorlage einer amtlich beglaubigten Vollmacht während den üblichen Sprechzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstraße 69, Zimmer 1.01 eingesehen und in Empfang genommen werden.

Das Schriftstück gilt gemäß §10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Zell (Mosel), den 28.07.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
i.V. Matthias Müller
Beigeordneter