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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 32/2026
Aus den Gemeinden
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Zahlungshinweis

für die fälligen wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge zum 15.08.2026

Wir weisen darauf hin, dass am 15. August 2026 die 3. Rate des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages für das Jahr 2026 fällig wird.

Die jeweiligen Beitragspflichtigen haben bereits einen entsprechenden Beitragsbescheid erhalten.

Bitte überweisen Sie den Ausbaubeitrag so rechtzeitig, dass dieser am Fälligkeitstag auf einem Konto der Verbandsgemeindekasse Zell (Mosel) gutgeschrieben ist.

Falls Sie uns für den Straßenausbaubeitrag eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird dieser zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht.

Zell (Mosel), 31.07.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Jürgen Hoffmann, Bürgermeister