Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LBKG) wird der Wehrführer oder die Wehrführerin und deren Stellvertreter nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde auf die Dauer von zehn Jahren bestellt. Die Wahl des Wehrführers oder der Wehrführerin und deren Stellvertreter erfolgt in einer Versammlung aller Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Versammlung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers / der stellvertretenden Wehrführerin der Feuerwehreinheit Hesweiler findet
am Dienstag, den 24.09.2024, um 18:00 Uhr im Gemeindehaus, Hauptstraße, 56865 Hesweiler statt.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Wahl des stellvertretenden Wehrführers/der stellvertretenden Wehrführerin |
| 3. | Verschiedenes |
Zu dieser Versammlung werden hiermit gemäß § 14 Abs. 2 LBKG alle Wahlberechtigten, d. h. alle aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Hesweiler eingeladen.