Aufgrund des § 12 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03. April 2014 wird für die Ortsgemeinde Haserich folgende Rechtverordnung erlassen.
§ 1
Für die Ortsgemeinde Haserich wird folgender Sonntag als Marktsonntag festgelegt:
der 04. September 2022
§ 2
Die Marktveranstaltungen sind in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchzuführen.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 20 LMAMG geahndet.
§ 4
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.