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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 34/2022
Aus den Gemeinden
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Verordnung

nach § 12 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte

für die Ortsgemeinde Haserich

Aufgrund des § 12 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03. April 2014 wird für die Ortsgemeinde Haserich folgende Rechtverordnung erlassen.

§ 1

Für die Ortsgemeinde Haserich wird folgender Sonntag als Marktsonntag festgelegt:

der 04. September 2022

§ 2

Die Marktveranstaltungen sind in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchzuführen.

§ 3

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 20 LMAMG geahndet.

§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Zell (Mosel), den 17.08.2022
Verbandsgemeindeverwaltung 56856 Zell (Mosel)
Karl Heinz Simon
Bürgermeister