Der Gemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 30.05.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | 2023 | 2024 | |
| 1. | im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetragder Erträge auf | 90.603 EUR | 83.595 EUR |
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| der Gesamtbetragder Aufwendungen auf | 93.859 EUR | 94.843 EUR |
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| das Jahresergebnis auf | - 3.256 EUR | - 11.248 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt |
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| der Saldo der ordentlichenEin- und Auszahlungen | 11.455 EUR | - 595 EUR |
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| die Einzahlungenaus Investitionstätigkeit auf | 1.495 EUR | 800 EUR |
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| die Auszahlungenaus Investitionstätigkeit auf | 7.050 EUR | 25.000 EUR |
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| der Saldo der Ein-und Auszahlungenaus Investitionstätigkeit auf | - 5.555 EUR | - 24.200 EUR |
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| der Saldo der Ein- undAuszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | - 5.900 EUR | 24.795 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | 2023 | 2024 | ||
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| – | Grundsteuer A auf | 345 v. H. | 345 v. H. |
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| – | Grundsteuer B auf | 465 v. H. | 465 v. H. |
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| – | Gewerbesteuer auf | 400 v. H. | 400 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | 2023 | 2024 | ||
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| – | für den ersten Hund | 30,00 EUR | 30,00 EUR |
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| – | für den zweiten Hund | 50,00 EUR | 50,00 EUR |
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| – | für jeden weiteren Hund | 80,00 EUR | 80,00 EUR |
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| – | für den erstengefährlichen Hund | 250,00 EUR | 250,00 EUR |
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| – | für den zweitengefährlichen Hund | 400,00 EUR | 400,00 EUR |
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| – | für jeden weiterengefährlichen Hund | 600,00 EUR | 600,00 EUR |
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 EUR sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt voraussichtlich 425.574,71 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 418.534,71 EUR, zum 31.12.2023 415.278,71 EUR und zum 31.12.2024 404.030,71 EUR.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 31.05.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 liegt gemäß § 97 Abs. 2 der GemO an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 28.08.2023 bis einschließlich 05.09.2023, in Zimmer 35 der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, 56856 Zell (Mosel) öffentlich aus. Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.