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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 34/2023
Aus den Gemeinden
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Forst - Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Forst (Hunsrück)

für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

vom 15.08.2023

Der Gemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 30.05.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2023

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetragder Erträge auf

der Gesamtbetragder Aufwendungen auf

das Jahresergebnis auf

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichenEin- und Auszahlungen

die Einzahlungenaus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungenaus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein-und Auszahlungenaus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- undAuszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2023

2024

Grundsteuer A auf

Grundsteuer B auf

Gewerbesteuer auf

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2023

2024

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

für den erstengefährlichen Hund

für den zweitengefährlichen Hund

für jeden weiterengefährlichen Hund

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 EUR sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt voraussichtlich 425.574,71 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 418.534,71 EUR, zum 31.12.2023 415.278,71 EUR und zum 31.12.2024 404.030,71 EUR.

Forst, den 15.08.2023
Ortsgemeinde Forst (Hunsrück)
Berthold Treins
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 31.05.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 liegt gemäß § 97 Abs. 2 der GemO an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 28.08.2023 bis einschließlich 05.09.2023, in Zimmer 35 der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, 56856 Zell (Mosel) öffentlich aus. Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Zell (Mosel), den 15.08.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Jürgen Hoffmann
Bürgermeister