| Gremium: | Kindergarten-Zweckverband Strimmiger Berg |
| Sitzung am: | 09.05.2023 |
| Sitzungsraum: | Gemeindehaus der Ortsgemeinde Mittelstrimmig in Mittelstrimmig |
| Anwesend: | Lothar Jakobs als Vorsitzender, |
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| Hans-Werner Peifer, Berthold Treins, Christian Fischer |
Tagesordnung
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des Verbandsvorstehers |
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Herr Bürgermeister Jürgen Hoffmann wird als Vorsteher des Kindergarten-Zweckverbandes Strimmiger Berg gewählt. Die Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen, da Herr Bürgermeister Jürgen Hoffmann wegen eines Katastrophenfalls im Gebiet der Verbandsgemeinde kurzfristig nicht an der Sitzung des Zweckverbandes teilnehmen kann.
3. | Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u.ä. Zuwendungen |
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes "Strimmiger Berg" beschließt die Annahme der angebotenen Zuwendung in Form der Grossbausteine "Rakete" zur Ergänzung der Bewegungsbaustelle der KiTa „Strimmiger Berg“.
| 4. | Kalkulation und Abrechnung der Elternbeiträge für das Mittagessen; |
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| Empfehlung an den Betriebsträger |
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verbandsversammlung spricht sich gegenüber dem Betriebsträger dafür aus,
| 1. | den Elternbeitrag für die Mittagsverpflegung der Kinder grundsätzlich entsprechend dem gültigen Satz für ein Mittagessen nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung festzulegen. Dieser beträgt aktuell 3,80 EUR. Die Erhöhung soll erstmals ab dem neuen Kita-Jahr 2023/24 (ab 01.09.2023) vorgenommen werden. Künftige Erhöhungen sollen jeweils zu Beginn des neuen Kita-Jahres umgesetzt werden. |
| 2. | das bisherige Abrechnungsverfahren einer monatlichen Spitzabrechnung beizubehalten. |
5. | Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 |
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Nach eingehender Beratung des Haushaltsplanes beschließt die Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zu erlassen:
Festgesetzt werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | 2023 | 2024 |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 105.300 EUR | 104.200 EUR |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 105.300 EUR | 104.200 EUR |
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| das Jahresergebnis auf | 0 EUR | 0 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt | 2023 | 2024 |
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| die ordentlichen Einzahlungen auf | 96.660 EUR | 95.610 EUR |
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| die ordentlichen Auszahlungen auf | 96.660 EUR | 95.610 EUR |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 EUR | 0 EUR |
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| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 EUR | 0 EUR |
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| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 EUR | 0 EUR |
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| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 EUR | 0 EUR |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 43.400 EUR | 0 EUR |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 43.400 EUR | 0 EUR |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 EUR | 0 EUR |
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| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR | 0 EUR |
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| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR | 0 EUR |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR | 0 EUR |
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| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 140.060 EUR | 95.610 EUR |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 140.060 EUR | 95.610 EUR |
| 3. | Festsetzung der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | |
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| 2023: | 0 EUR |
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| 2024: | 0 EUR |
| 4. | Festsetzung des Gesamtbetrags der Kredite zur Liquiditätssicherung | |
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| 2023: | 30.000 EUR |
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| 2024: | 30.000 EUR |
| 5. | Festsetzung des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen | |
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| 2023: | 0 EUR |
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| 2024: | 0 EUR |
| 6. | Die Verbandsumlage wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 84.160 EUR und für das Haushaltsjahr 2024 auf 79.510 EUR festgesetzt. Sie wird nach der tatsächlichen monatlichen Belegung der Kinder, die aus den Mitgliedsgemeinden den Kindergarten besuchen, auf die Verbandsmitglieder umgelegt. | |
| 7. | Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird keine Baukostenumlage festgesetzt. | |
| 8. | Festsetzung der Wertgrenze für Investitionen | 1.000 EUR |
| 9. | Die Bilanz des Kindergarten-Zweckverbandes Strimmiger Berg weist (nach den Jahresabschlussarbeiten) kein Eigenkapital aus. | |
| 6. | Mitteilungen und Anfragen | |