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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 34/2023
Zweckverbandsnachrichten
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Kurzprotokoll über die Sitzung des Kindergarten-Zweckverbandes Strimmiger Berg am 09.05.2023

Gremium:

Kindergarten-Zweckverband Strimmiger Berg

Sitzung am:

09.05.2023

Sitzungsraum:

Gemeindehaus der Ortsgemeinde Mittelstrimmig in Mittelstrimmig

Anwesend:

Lothar Jakobs als Vorsitzender,

Hans-Werner Peifer, Berthold Treins, Christian Fischer

Tagesordnung

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des Verbandsvorstehers

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Herr Bürgermeister Jürgen Hoffmann wird als Vorsteher des Kindergarten-Zweckverbandes Strimmiger Berg gewählt. Die Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen, da Herr Bürgermeister Jürgen Hoffmann wegen eines Katastrophenfalls im Gebiet der Verbandsgemeinde kurzfristig nicht an der Sitzung des Zweckverbandes teilnehmen kann.

3.

Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u.ä. Zuwendungen

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes "Strimmiger Berg" beschließt die Annahme der angebotenen Zuwendung in Form der Grossbausteine "Rakete" zur Ergänzung der Bewegungsbaustelle der KiTa „Strimmiger Berg“.

4.

Kalkulation und Abrechnung der Elternbeiträge für das Mittagessen;

Empfehlung an den Betriebsträger

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verbandsversammlung spricht sich gegenüber dem Betriebsträger dafür aus,

1.

den Elternbeitrag für die Mittagsverpflegung der Kinder grundsätzlich entsprechend dem gültigen Satz für ein Mittagessen nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung festzulegen. Dieser beträgt aktuell 3,80 EUR. Die Erhöhung soll erstmals ab dem neuen Kita-Jahr 2023/24 (ab 01.09.2023) vorgenommen werden.

Künftige Erhöhungen sollen jeweils zu Beginn des neuen Kita-Jahres umgesetzt werden.

2.

das bisherige Abrechnungsverfahren einer monatlichen Spitzabrechnung beizubehalten.

5.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Nach eingehender Beratung des Haushaltsplanes beschließt die Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zu erlassen:

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

2023

2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf

105.300 EUR

104.200 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

105.300 EUR

104.200 EUR

das Jahresergebnis auf

0 EUR

0 EUR

2.

im Finanzhaushalt

2023

2024

die ordentlichen Einzahlungen auf

96.660 EUR

95.610 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf

96.660 EUR

95.610 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 EUR

0 EUR

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0 EUR

0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0 EUR

0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 EUR

0 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

43.400 EUR

0 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

43.400 EUR

0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 EUR

0 EUR

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

0 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

140.060 EUR

95.610 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

140.060 EUR

95.610 EUR

3.

Festsetzung der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

2023:

0 EUR

2024:

0 EUR

4.

Festsetzung des Gesamtbetrags der Kredite zur Liquiditätssicherung

2023:

30.000 EUR

2024:

30.000 EUR

5.

Festsetzung des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen

2023:

0 EUR

2024:

0 EUR

6.

Die Verbandsumlage wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 84.160 EUR und für das Haushaltsjahr 2024 auf 79.510 EUR festgesetzt. Sie wird nach der tatsächlichen monatlichen Belegung der Kinder, die aus den Mitgliedsgemeinden den Kindergarten besuchen, auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

7.

Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird keine Baukostenumlage festgesetzt.

8.

Festsetzung der Wertgrenze für Investitionen

1.000 EUR

9.

Die Bilanz des Kindergarten-Zweckverbandes Strimmiger Berg weist (nach den Jahresabschlussarbeiten) kein Eigenkapital aus.

6.

Mitteilungen und Anfragen

Zell (Mosel), den 16.08.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Jürgen Hoffmann, Bürgermeister