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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 34/2023
Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung - Planfeststellungsverfahren für den 3-spurigen Ausbau der Bundesstraße Nr. 421 (B 421)­ Zeller Berg, 2. BA in den Gemarkungen Zell und Merl

Planfeststellungsverfahren für den 3-spurigen Ausbau der Bundesstraße Nr. 421 (B 421) Zeller Berg, 2. BA in den Gemarkungen Zell und Merl

Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) vom 25. Juli 2023, Az. 02.2-1788-PF/37a, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 22. August 2023 bis einschließlich 4. September 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1 in 56856 Zell (Mosel), Zimmer-Nr. 7 (Nebengebäude Sparkasse) während der Dienststunden von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag nachmittags nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme kann nach vorheriger telefonischer Absprache unter der Tel. Nr. 06542 701-55 erfolgen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Planfeststellungsbeschluss mit Planunterlagen sind ab dem 22. August 2023 auch auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik "Großprojekte/Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung" sowie im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (www.uvp-verbund.de/rp) zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt(§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
In Vertretung
gez. Dr. Markus Rieder
(Leiter der Planfeststellungsbehörde)