Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit Anlagen der Ortsgemeinde Alf für das Haushaltsjahr 2024 liegt ab 26.08.2024 in der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstraße 69, Zimmer 1.05, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Der Haushaltsplanentwurf kann ab diesem Zeitpunkt von den Einwohnern eingesehen werden.
Die Einwohner haben die Möglichkeit, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstraße 69, einzureichen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Alf für das Haushaltsjahr 2024 nebst Entwurf des Haushaltsplans und seiner Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zur Beschlussfassung zugeleitet. Die Beschlussfassung erfolgt nach Ablauf der Auslegungsfrist.