Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03. April 2014 (GVBl. S. 40) wird für die Ortsgemeinde Haserich folgende Rechtsverordnung erlassen.
Für die Ortsgemeinde Haserich wird folgender Sonntag als Marktsonntag festgelegt:
01.09.2024
(1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.
(2) An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Haserich durchgeführt werden.
(3) Die Marktveranstaltungen sind in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchzuführen.
Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit nach § 20 LMAMG geahndet werden.
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.