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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 34/2024
Aus den Gemeinden
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Rechtsverordnung

über die Festlegung eines Marktsonntages

in der Ortsgemeinde Haserich

Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03. April 2014 (GVBl. S. 40) wird für die Ortsgemeinde Haserich folgende Rechtsverordnung erlassen.

§ 1

Für die Ortsgemeinde Haserich wird folgender Sonntag als Marktsonntag festgelegt:

01.09.2024

§ 2

(1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.

(2) An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Haserich durchgeführt werden.

(3) Die Marktveranstaltungen sind in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchzuführen.

§ 3

Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit nach § 20 LMAMG geahndet werden.

§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Zell (Mosel), den 12.08.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Jürgen Hoffmann
Bürgermeister