Parkhinweise für Neu- und Altbürger
Da der letzte Hinweis zum Parken nur ein paar Wochen gewirkt hat…
Es gibt Fahrzeugführer*innen welche sich beim Parken Ihrer Fahrzeuge nicht nur nicht an die StVO halten,
§ 12 StVO
Halten und Parken
(3) Das Parken ist unzulässig
| 1. | vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, |
| 2. | wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert, |
| 3. | vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, |
| 4. | über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist, |
| 5. | vor Bordsteinabsenkungen. |
sondern noch nicht einmal und das in letzter Zeit verstärkt an die in Alf eingebürgerten Gepflogenheiten.
So leben wir in Alf seit Ewigkeiten sehr gut damit den Abstand an Kreuzungen und Einmündungen auf 2,50m -3,00m zu reduzieren so das dicht an den Hauswänden vorbei in Fahrtrichtung geparkt wird. Niemand beschwert sich da man aus den Seitenstraßen und Gassen mit einem normalen PKW noch einwandfrei rein- und rausfahren kann. Genauso hat niemand etwas dagegen, wenn in Nebenstraßen wie z.B. der Himmelsleiter zum be- und entladen geparkt wird. Nur dauerhaftes Parken, so dass man noch nicht einmal mehr mit einem Fahrrad an dem abgestellten Fahrzeug vorbeikommt, führt dazu das die Beschwerden beim Ordnungsamt zunehmen und in der gesamten Ortslage der StVO entsprechend die Verstöße geahndet werden.
Sollte sich insbesondere im Bereich Brunnenstraße (Boargaas) bis Junkergasse (Siewemaraiengaas) das Parkverhalten der Anwohner der Ferdinand-Remy-Straße und der Kirchstraße nicht ändern und weiter Rettungsfahrzeuge bei ihrer Einsatzfahrt, durch falsches Parken, enorm behindert werden, wird von Verwaltungsseite her über ein Parkverbot nachgedacht.
Gerade im Hinblick auf die Veränderung bei den Abmaßen des jetzt übergangsweise in Alf stationierten und in Zukunft kommenden Feuerwehrfahrzeugs.
Wechsel der Feuerwehrfahrzeuge
LF 8/6
Über 35 Jahre hat das damals modernste Löschgruppenfahrzeug mit 700 ltr. Wassertank und einer Ausstattung für technische Unfallhilfe treu und zuverlässig seine Dienste in Alf und Umgebung verrichtet. Doch nun war die Zeit gekommen Abschied zu nehmen.
LF 16/12
Seit Anfang des Monats hat sich das Löschgruppenfahrzeug, welches in Alf und Umgebung eingesetzt wird vergrößert und verfügt nun über einen 1600 ltr. Wassertank, 120 ltr. Schaummittel und neben der technischen Unfallhilfe noch über eine erweiterte technische Beladung, zusätzlich zu der 4teiligen Steckleiter (7m) wird auch eine 3teilige Schiebeleiter mit einer Rettungshöhe von 12m mitgeführt und es hat einen Allradantrieb.
LF 10
Da aber auch das LF 16/12 nicht mehr das jüngste Pferd im Stall ist, hat die örtliche Wehrführung zusammen mit der Wehrleitung der VG Zell, den Sachbearbeitern der VG Zell und der Kommunalberatung die Konfiguration eines neuen LF 10 vorgenommen. Die Ausschreibung des LF 10 soll Ende dieses Monates erfolgen. Dieses Löschgruppenfahrzeug wird noch umpfangreicher ausgestattet sein wie das vorübergehend in Alf stationierte LF 16/12.
Bei weiter gehenden Fragen der Bevölkerung stehen die Kammeraden der Feuerwehr gerne zur Verfügung.
Motorradtreffen des AMSC
Auch in diesem Jahr wird der AMSC 1930 Alf e.V. wieder sein Motorradtreffen vom 29.08.25 bis 31.08.25 auf dem Zeltplatz Buchental (am Eifeler Pol) ausrichten.
Freitags wird es die üblichen Benzingespräche bei Dosenmusik am Lagerfeuer geben, aber samstags haben die Jungs vom AMSC keine Kosten und Mühen gescheut und präsentieren als Liveact „ The Country Doctors“. Kommt vorbei und feiert mit.