Liebe Altstrimmiger Bürger*innen,
derzeit bietet sich in einigen Dorfstraßen ein unschöner Anblick, weil im Bereich der Gehwege und Straßenrinnen Gras und Unkraut wächst (Hierzu zählen auch unbebaute Grundstücke, die in der Ortslage liegen). Vereinzelt breiten sich Bodendecker aus den angrenzenden Vorgärten in den Gehweg aus, so dass dieser nur noch eingeschränkt genutzt werden kann. Auch Büsche und Hecken ragen an manchen Stellen über den Gehweg oder in die Fahrbahn hinein, was Gefährdungen für Fußgänger und Autofahrer hervorruft.
Wir fordern deshalb die betreffenden Grundstückseigentümer unter Hinweis auf die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde auf, ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen.
Wer seiner Straßenreinigungspflicht nicht nachkommen kann, kann mich auch persönlich ansprechen, wir werden dann eine Lösung finden. Im Falle einer Nichtbeachtung ist die Gemeinde berechtigt, die Arbeiten von einem Unternehmen zu Kosten des Grundstücksbesitzers ausführen zu lassen.
Ich denke doch, dass wir alle einen gepflegten Ort unseren Besuchern und Wanderern und natürlich uns selbst bieten wollen.
Ebenfalls möchte ich darauf hinweisen, dass die Mülleimer am Bürgerhaus, an den Ortseingängen und besonders am Spielplatz nicht dafür gedacht sind die gefüllten HUNDEKOTTÜTEN zu entsorgen. Hier ist ganz klar geregelt, dass diese über die Restmülltonne des jeweiligen Hundebesitzers zu entsorgen sind. Das Entsorgen in den Mülleimern der Gemeinde ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer nicht unerheblichen Geldstrafe geahndet. Auch ist es nicht erlaubt, den HUNDEKOT in Feld und Flur-auf den Randstreifen der Feldwege einfach liegen zu lassen, dies ist genauso eine Ordnungswidrigkeit. Wer sich keine Hundekottüten leisten kann, melde sich bitte bei mir, ich hab noch welche.
In diesem Sinne