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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 35/2022
Aus den Gemeinden
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Wer seine Hecken und Sträucher nicht stutzt, der haftet

Zu hoch gewachsene Hecken und Sträucher können durchaus eine Gefahr für Leib und Leben bedeuten, wenn sie den Straßenverkehr beeinträchtigen.

An Straßen sowie Geh- und Radwegen sind Grundstückseigentümer für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich.

Ich möchte Sie daran erinnern, Hecken, Sträucher und Bäume an öffentlichen Wegen rechtzeitig zu stutzen. Schonende Schnitte sind auch während der Vegetationsperiode erlaubt. Größere Schnitte können dann im Winterhalbjahr durchgeführt werden.

Bitte achten Sie auch darauf, dass die Ausleuchtung der Wege nicht beeinträchtigt wird. Jeder Grundstückseigentümer ist verkehrssicherungspflichtig und kann so im Schadensfall mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden. Dazu zählen auch Lackschäden an Fahrzeugen.

Ich bitte um Beachtung.

Rainer Nilles, Ortsbürgermeister