Zell
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Telefon 116117 (ohne Vorwahl / kostenlos) Bei Notfällen immer 112 Bei Lebensgefahr, schweren Unfällen, unerträglichen Schmerzen und, wenn ohne sofortige Behandlung gesundheitliche Folgeschäden zu befürchten sind, ist die Notfallrettung in der Trägerschaft des Landes, der Landkreise und der kreisfreien Städte zuständig (Landesrettungsdienstplan Rheinland-Pfalz | § 3 Rettungsdienstgesetz). Der Rettungsdienst kann über die Telefonnummer 112 angefordert werden und trifft in kürzester Zeit ein.