Titel Logo
Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 36/2024
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bauleitplanung der OG Sosberg

Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage“ der Ortsgemeinde Sosberg;

hier: Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Sosberg hat in seiner Sitzung am 21.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage“ beschlossen. Anlass zur planerischen Aktivität der Ortsgemeinde Sosberg ist die Absicht eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten.

Die gemeindliche Planung ist Bestandteil eines flächendeckenden Projektes der Verbandsgemeinde Zell (Mosel), im Rahmen einer Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in verschiedenen Gemeinden Flächen für erneuerbare Energien vorzuhalten.

Ein entsprechendes landesplanerisches Verfahren nach § 20 LPlG zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist bereits durchgeführt.

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) hat in seiner Sitzung am 15.12.2021 die Abwägung der landesplanerischen Stellungnahme gemäß § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG) zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) vorgenommen und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen und bereits durchgeführt.

Der Bebauungsplan umfasst folgende textliche und zeichnerische Festsetzungen für die in der Planurkunde abgrenzten Parzellen in der Gemarkung Sosberg:

• Ausweisung eines Sondergebietes für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit Grün- und landwirtschaftlichen Flächen

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem nachstehend abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde zwischenzeitlich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt. Die hierbei eingegangenen Bedenken und Anregungen wurden in der Gemeinderatssitzung am 28.11.2023 behandelt und im Anschluss das Offenlegungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Es wird nunmehr das Offenlegungsverfahren durchgeführt. Zu diesem Zweck geben wir Ihnen hiermit bekannt, dass der Planentwurf mit den textlichen Festsetzungen, die Begründung, der Umweltbericht, der Fachbeitrag Naturschutz sowie die zugehörigen Gutachten und Untersuchungen in der Zeit vom

09. September 2024 bis einschließlich 09. Oktober 2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), 56856 Zell (Mosel), Schloßstraße 69, Zimmer 2.02, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr, freitags durchgehend von 8.00 – 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt wird.

Während des vorgenannten Offenlegungszeitraums können Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstraße 69, 56856 Zell (Mosel), abgegeben werden. Sie sollen elektronisch, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, übermittelt werden.

Die Planunterlagen sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB zusätzlich im Internet unter folgender Adresse hinterlegt:

www.zell-mosel.de

(Menüà Bürgerservice/Rathaus à Bauen & Wohnenà Bauleitplanung à Ortsgemeinde Sosberg à Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage“)

Verfügbar sind die folgenden umweltrelevanten Untersuchungen und Gutachten, die in dem genannten Zeitraum ebenso öffentlich ausliegen:

1.

Umweltbericht

2.

Fachbeitrag Naturschutz

3.

Avifaunistische Untersuchung

4.

Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse

5.

Maßnahmeblatt Feldlerche

Die Untersuchungen/Gutachten enthalten Bewertungen für folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Mensch:

Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, sowie die Bevölkerung insgesamt.

Tiere / Pflanzen:

Auswirkungen auf Tiere / Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinn des Bundesnaturschutzgesetzes; Entsiegelung.

Boden/Wasser:

Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsrechtes, Geologische Situation und Baugrunduntersuchungen, Baugrundbeschreibung, Baugrundklassifizierung und bodenmechanische Kennwerte, Grundwasser.

Klima / Luft:

Erhaltung der bestehenden Luftqualität.

Landschaftsbild:

Zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen, zusätzliche Bodenversiegelungen, Umnutzung von landwirtschaftlichen, als Wald oder für Wohnzwecke genutzten Flächen; zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft; Entsiegelung.

Kultur- und Sachgüter:

Umweltbezogene Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter.

Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können und das gem. § 5 UmwRG Einwendungen, die eine Person oder eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 UmwRG erstmals im Rechtsbehelfsverfahren erhebt unberücksichtigt bleiben, wenn die erstmalige Geltendmachung im Rechtsbehelfsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist.

856 Zell (Mosel), 28.08.2024
Verbandsgemeinde Zell (Mosel)
Jürgen Hoffmann, Bürgermeister

Anlage

Lageplanausschnitt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes