Der Gemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 05.08.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | |||
| 1. | im Ergebnishaushalt | 2025 | 2026 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 677.000 EUR | 665.300 EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 607.500 EUR | 620.400 EUR |
| der Jahresfehlbedarf/ Jahresüberschuss auf | 69.500 EUR | 44.900 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 116.170 EUR | 87.870 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.600 EUR | 0 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 152.470 EUR | 25.470 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -145.870 EUR | -25.470 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 29.700 EUR | -62.400 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse
| 2025 | 2026 |
| 27.480 € | 54.970 € |
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: | |||
| 1. | Grundsteuer | 2025 | 2026 |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 345 v. H. | 345 v. H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) | 465 v. H. | 465 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 380 v. H. | 380 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| 2025 | 2026 |
| für den ersten Hund | 30 EUR | 30 EUR |
| für den zweiten Hund | 60 EUR | 60 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 120 EUR | 120 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 800 EUR | 800 EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 800 EUR | 800 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 800 EUR | 800 EUR |
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 2.879.917,40 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 2.926.257,40 EUR, 2.995.757,40 EUR zum 31.12.2025 und 3.040.657,40 EUR zum 31.12.2026.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 06.08.2025 angezeigt worden.
Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen nach dem § 4 der Haushaltssatzung wurde gemäß Schreiben der Kreisverwaltung Cochem-Zell vom 22.08.2025 erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
„1. Genehmigungen
1.2 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Wir erteilen gem. §§ 95 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. 105 Abs. 3 GemO die Genehmigung zur Festsetzung des Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse im Haushaltsjahr 2025 auf 27.480 € und im Haushaltsjahr 2026 auf 54.970 €.“
Der Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 liegt gemäß § 97 Abs. 2 der GemO an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 08.09.2025 bis einschließlich 16.09.2025, in Zimmer 1.05 der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstraße 69, 56856 Zell (Mosel) öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.