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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 36/2025
Aus den Gemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Haserich für die Haushaltsjahre 2025/2026 vom 28.08.2025

Der Gemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 05.08.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresfehlbedarf/

Jahresüberschuss auf

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse

2025

2026

27.480 €

54.970 €

§ 5 Steuersätze

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2025

2026

für den ersten Hund

30 EUR

30 EUR

für den zweiten Hund

60 EUR

60 EUR

für jeden weiteren Hund

120 EUR

120 EUR

für den ersten gefährlichen Hund

800 EUR

800 EUR

für den zweiten gefährlichen Hund

800 EUR

800 EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund

800 EUR

800 EUR

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 7 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 2.879.917,40 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 2.926.257,40 EUR, 2.995.757,40 EUR zum 31.12.2025 und 3.040.657,40 EUR zum 31.12.2026.

Haserich, den 28.08.2025
Ortsgemeinde Haserich
Rudolf Wolfs
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 06.08.2025 angezeigt worden.

Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen nach dem § 4 der Haushaltssatzung wurde gemäß Schreiben der Kreisverwaltung Cochem-Zell vom 22.08.2025 erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

„1. Genehmigungen

1.2 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Wir erteilen gem. §§ 95 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. 105 Abs. 3 GemO die Genehmigung zur Festsetzung des Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse im Haushaltsjahr 2025 auf 27.480 € und im Haushaltsjahr 2026 auf 54.970 €.“

Der Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 liegt gemäß § 97 Abs. 2 der GemO an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 08.09.2025 bis einschließlich 16.09.2025, in Zimmer 1.05 der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstraße 69, 56856 Zell (Mosel) öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Zell (Mosel), den 28.08.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Jürgen Hoffmann
Bürgermeister