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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 37/2022
Aus den Gemeinden
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Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Grenderich

am 15.03.2022

im Gemeindehaus

unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Wolfgang Wallrath

Anwesenheit:

Name

Anwesend

Korneli Stefan

x

Kürbis Dennis

Heib Jürgen

x

Keller Sascha

x

Wallrath Roman

x

Weiss Birgit

x

Reichertz Ralf

x

Miedreich Sven

- Öffentlicher Teil -

Punkt 1

Eröffnung der Sitzung

Punkt 2

Haushaltswirtschaft 2021;

Übertragung von Haushaltsmitteln in das Haushaltsjahr 2022

Der Gemeinderat stimmt der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022 zu und ermächtigt die Verwaltung, notwendige Verpflichtungen einzugehen und entsprechende Auszahlungen zu leisten.

Punkt 3

Stromlieferverträge für kommunale Abnahmestellen;

Rücknahme der Vertragskündigung zum 31.12.2023 für die Lieferung und den Bezug von elektrischer Energie

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, die Kündigung des Stromliefervertrages zum 31.12.2023 für die Abnahmestellen der Ortsgemeinde zurückzunehmen.

Punkt 4

Erstmalige Herstellung einer Radwegeverbindung zwischen den Ortsgemeinden Moritzheim und Grenderich;

Zustimmung zur Übernahme eines erhöhten Kostenanteils nach Aktualisierung der Planung

Der Gemeinderat nimmt sowohl die aktualisierte Trassenführung als auch die aktualisierte Kostenkalkulation zur Kenntnis und stimmt der Übernahme eines erhöhten Eigenanteils für die Umsetzung des Projektes zu.

Punkt 5

Bauvoranfrage auf Neubau eines Wohngebäudes in der Rosenbergstraße; Einvernehmensentscheidung

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, das Einvernehmen für die Baugenehmigung zunächst nicht zu erteilen, da folgende planungsrechtliche Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Rosenberg“ nicht erfüllt sind, bzw. offene Fragen zur Zufahrt und zum Parken bestehen:

1.

Die höchstzulässige Traufhöhe von 6,50 m wird überschritten durch 7,70 m Traufhöhe in den vorgelegten Bauzeichnungen.

2.

Die Baugrenzen der überbaubaren Grundstücksfläche werden im Westen um 5m und im Norden um fast 3m überschritten.

3.

Die Zufahrt ist von einem nicht ausgebauten Nebenweg und nicht von einer offiziellen Ortsstraße geplant.

4.

Unklar ist, ob bei Ferienwohnungen eine Mindestanzahl PKW-Stellplätze, z.B. 1 Stellplatz pro Wohnung vorgeschrieben sind, um Parken und Behinderungen auf der Straße zu vermeiden.

Punkt 6

Wohnbauentwicklung - Bedarfsermittlung und Schwellenwerte zur Ausweisung von Neubaugebieten

Der Gemeinderat Grenderich beschließt nach eingehender Prüfung der vorliegenden Ergebnisse bzgl. Schwellenwerten, Baulücken, Innen- und Außenpotentialen für die Gemeinde Grenderich,

-

den Baulücken-Entwurf und die Potential-Übersicht nach dem FNP eingehend zu prüfen und ggf. nach aktueller Sachlage zu korrigieren,

-

neue Bauflächen im Rahmen des ermittelten Bedarfs/Schwellenwertes auszuweisen,

-

die Verwaltung zu beauftragen, die erforderlichen Schritte einzuleiten.

Punkt 7

Windkraftanbieter - Beratung über weiteres Vorgehen

Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Beratung, die möglichen eingegrenzten Standortvorschläge genauer prüfen und einen Nachfolgevertragsentwurf seitens des Windanlagenanbieters als Grundlage der weiteren Zusammenarbeit ausarbeiten zu lassen.

- Nichtöffentlicher Teil -

Punkt 8

Personalangelegenheiten

Punkt 9

Mitteilungen und Anfragen

Grenderich, den 21.04.2022
Gemeindeverwaltung
Wolfgang Wallrath, Ortsbürgermeister