im Gemeindehaus
unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Wolfgang Wallrath
Anwesenheit:
| Name | Anwesend |
| Korneli Stefan | x |
| Kürbis Dennis | |
| Heib Jürgen | x |
| Keller Sascha | x |
| Wallrath Roman | x |
| Weiss Birgit | x |
| Reichertz Ralf | x |
| Miedreich Sven |
- Öffentlicher Teil -
Punkt 1
Eröffnung der Sitzung
Punkt 2
Haushaltswirtschaft 2021;
Übertragung von Haushaltsmitteln in das Haushaltsjahr 2022
Der Gemeinderat stimmt der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022 zu und ermächtigt die Verwaltung, notwendige Verpflichtungen einzugehen und entsprechende Auszahlungen zu leisten.
Punkt 3
Stromlieferverträge für kommunale Abnahmestellen;
Rücknahme der Vertragskündigung zum 31.12.2023 für die Lieferung und den Bezug von elektrischer Energie
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, die Kündigung des Stromliefervertrages zum 31.12.2023 für die Abnahmestellen der Ortsgemeinde zurückzunehmen.
Punkt 4
Erstmalige Herstellung einer Radwegeverbindung zwischen den Ortsgemeinden Moritzheim und Grenderich;
Zustimmung zur Übernahme eines erhöhten Kostenanteils nach Aktualisierung der Planung
Der Gemeinderat nimmt sowohl die aktualisierte Trassenführung als auch die aktualisierte Kostenkalkulation zur Kenntnis und stimmt der Übernahme eines erhöhten Eigenanteils für die Umsetzung des Projektes zu.
Punkt 5
Bauvoranfrage auf Neubau eines Wohngebäudes in der Rosenbergstraße; Einvernehmensentscheidung
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, das Einvernehmen für die Baugenehmigung zunächst nicht zu erteilen, da folgende planungsrechtliche Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Rosenberg“ nicht erfüllt sind, bzw. offene Fragen zur Zufahrt und zum Parken bestehen:
| 1. | Die höchstzulässige Traufhöhe von 6,50 m wird überschritten durch 7,70 m Traufhöhe in den vorgelegten Bauzeichnungen. |
| 2. | Die Baugrenzen der überbaubaren Grundstücksfläche werden im Westen um 5m und im Norden um fast 3m überschritten. |
| 3. | Die Zufahrt ist von einem nicht ausgebauten Nebenweg und nicht von einer offiziellen Ortsstraße geplant. |
| 4. | Unklar ist, ob bei Ferienwohnungen eine Mindestanzahl PKW-Stellplätze, z.B. 1 Stellplatz pro Wohnung vorgeschrieben sind, um Parken und Behinderungen auf der Straße zu vermeiden. |
Punkt 6
Wohnbauentwicklung - Bedarfsermittlung und Schwellenwerte zur Ausweisung von Neubaugebieten
Der Gemeinderat Grenderich beschließt nach eingehender Prüfung der vorliegenden Ergebnisse bzgl. Schwellenwerten, Baulücken, Innen- und Außenpotentialen für die Gemeinde Grenderich,
| - | den Baulücken-Entwurf und die Potential-Übersicht nach dem FNP eingehend zu prüfen und ggf. nach aktueller Sachlage zu korrigieren, |
| - | neue Bauflächen im Rahmen des ermittelten Bedarfs/Schwellenwertes auszuweisen, |
| - | die Verwaltung zu beauftragen, die erforderlichen Schritte einzuleiten. |
Punkt 7
Windkraftanbieter - Beratung über weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Beratung, die möglichen eingegrenzten Standortvorschläge genauer prüfen und einen Nachfolgevertragsentwurf seitens des Windanlagenanbieters als Grundlage der weiteren Zusammenarbeit ausarbeiten zu lassen.
- Nichtöffentlicher Teil -
Punkt 8
Personalangelegenheiten
Punkt 9
Mitteilungen und Anfragen