| Gremium: | Gemeinderat der Ortsgemeinde St. Aldegund |
| Sitzung am: | 06.07.2023 |
| Sitzungsraum: | Bürgerhalle der Ortsgemeinde St. Aldegund in St. Aldegund |
| Anwesend: | Günter Treis als Vorsitzender, |
| Andreas Manderscheid, Günther Schumann, Oswald Hillesheim, Markus Justen, Manfred Justen, Jürgen Weyand, Christel Justen, Guido Treis |
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung
Nichtöffentlicher Teil
2. Jagdpachtangelegenheit
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat beantragt den Punkt auf eine spätere Sitzung zu vertagen.
Öffentlicher Teil
3. Bauleitplanung der Ortsgemeinde St. Aldegund;
Aufstellung des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage";
a) Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss § 10 Abs. 1 BauGB
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Zu a)
Der Gemeinderat St. Aldegund würdigt die eingegangenen Anregungen und Bedenken wie folgt:
1. Schreiben/Fax/Mail der
| b. | Hunsrückverein e.V., 26.04.2023 |
| c. | Deutsche Bahn AG, 25.04.2023 |
| d. | Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 20.04.2023 |
| e. | Deutsche Telekom Technik GmbH, 04.05.2023 |
| f. | Handwerkskammer Koblenz, 10.05.2023 |
| g. | Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, 26.04.2023 |
| h. | Deutscher Wetterdienst, 22.05.2023 |
Kenntnisnahme – kein Abwägungsbedarf
2. Bürger, Schreiben vom 19.02.2023
Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen. Die Ortsgemeinde hält aus o.g. Gründen an der Planung fest. Planänderungen ergeben sich nicht. Es sind weitere Abstimmungen, wie dargestellt, mit dem Jagdpächter durchzuführen.
3. Kreisverwaltung Cochem-Zell, Schreiben vom 25.05.2023
Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Ortsgemeinde hält aus o.g. Gründen an der Planung fest. Planänderungen ergeben sich nicht.
4. Forstamt Zell, Schreiben vom 05.06.2023
Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Für die Waldeigentümer ist zeitnah eine Haftungsverzichtserklärung seitens der Betreiber vorzubereiten. Planänderungen ergeben sich nicht.
5. Landes-Aktions-Gemeinschaft Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz e.V., Schreiben vom 11.05.2023
Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen. Die Ortsgemeinde hält aus o.g. Gründen an der Planung fest. Planänderungen ergeben sich nicht.
6. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Schreiben vom 17.05.2023
Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen. Die Ortsgemeinde hält aus o.g. Gründen an der Planung fest. Planänderungen ergeben sich nicht.
7. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 25.05.2023
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Ortsgemeinde hält aus o.g. Gründen an der Planung fest. Planänderungen ergeben sich nicht.
8. Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Westerwald-Osteifel Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 12.05.2023
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Ortsgemeinde hält aus o.g. Gründen an der Planung fest. Planänderungen ergeben sich nicht.
9. Generaldirektion kulturelles Erbe Direktion Landesarchäologie Außenstelle Koblenz, Schreiben vom 10.05.2023
Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Textfestsetzungen sind entsprechend anzupassen und die Bekanntgabe des Beginns der Erdarbeiten ist vom Projektierer zeitnah der Generaldirektion mitzuteilen.
10. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, Schreiben vom 23.05.2023
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die geforderte Validierung der Sturzflutgefährdung ist vor Ort durch den Projektierer durchzuführen.
11. Westnetz GmbH, Schreiben vom 26.04.2023
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind vom Projektierer zu beachten. Planänderungen ergeben sich nicht.
Zu b):
Der Gemeinderat St. Aldegund beschließt – unter Berücksichtigung der zuvor genannten Beschlüsse - den Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage" gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung.
4. Tourismusbeitrag für die Haushaltsjahre 2023/2024;
Beitragskalkulation
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat nimmt die Beitragskalkulation für den Tourismusbeitrag 2023/2024 zur Kenntnis und beschließt, den Beitragssatz auf 3,1 % festzusetzen und in die Haushaltssatzung zu übernehmen.
5. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Nach eingehender Beratung des Haushaltsplanes beschließt der Gemeinderat, folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zu erlassen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | 2023 | 2024 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 904.553 € | 1.047.754 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 965.436 € | 924.104 € |
| der Jahresfehlbetrag auf | - 60.883 € | 123.650 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 872.390 € | 1.010.425 € |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 922.272 € | 847.392 € |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | - 49.882 € | 163.033 € |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 € | 0 € |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 € | 0 € |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 € | 0 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 105.995 € | 111.070 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 80.545 € | 481.740 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 25.450 € | - 370.670 € |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 24.432 € | 370.000 € |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € | 162.363 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 24.432 € | 207.637 € |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 1.002.817 € | 1.491.495 € |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 1.002.817 € | 1.491.495 € |
3. Festsetzung der Steuerhebesätze
|
| 2023 | 2024 |
| Grundsteuer A | 345 v. H. | 345 v. H. |
| Grundsteuer B | 465 v. H. | 465 v. H. |
| Gewerbesteuer | 380 v. H. | 380 v. H. |
| 4. Festsetzung der Hundesteuer | 2023 | 2024 |
| 1. Hund | 60,00 € | 60,00 € |
| für jeden weiteren Hund | 80,00 € | 80,00 € |
| 1. gefährlicher Hund | 400,00 € | 400,00 € |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 600,00 € | 600,00 € |
| 5. Festsetzung der Gebühren und Beiträge | 2023 | 2024 |
| - Tourismusbeitrag (§ 1,2 und 12 Abs. 1 KAG) | 3,1 v. H | 3,1 v. H |
| 6. Festsetzung der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 2023 | 2024 |
| auf | 0 € | 370.000 € |
| 7. Festsetzung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen | 2023 | 2024 |
| auf | 0 € | 0 € |
| 8. Festsetzungen der Investitionen, die im Teilhaushalt einzeln darzustellen sind | 2023 | 2024 |
| auf | > 1.500 € | >1.500 € |
| 9. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung | 2023 | 2024 |
| auf | 0 € | 0 € |
| 10. Entwicklung des Eigenkapitals | |
| Zum 31.12.2021 | 4.206.041,20 € |
| Zum 31.12.2022 | 4.175.751,20 € |
| Zum 31.12.2023 | 4.114.868,20 € |
| Zum 31.12.2024 | 4.238.518,20 € |
Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat dem Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2026 zu.
6. Antrag der Festgemeinschaft Sankt Aldegund;
Zuschuss für die Durchführung des Wein- und Heimatfestes
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, der Festgemeinschaft der Ortsgemeinde Sankt Aldegund einen Zuschuss zu gewähren.
7. Antrag der Festgemeinschaft Sankt Aldegund für die Gewährung eines Zuschusses
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, der Festgemeinschaft der Ortsgemeinde Sankt Aldegund einen Zuschuss zu gewähren.
Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat der außerplanmäßigen Auszahlung zu.
8. Mitteilungen und Anfragen
Nichtöffentlicher Teil
9. Mitteilungen und Anfragen