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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 38/2023
Aus den Gemeinden
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Kurzprotokoll über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde St. Aldegund am 06.07.2023

Gremium:

Gemeinderat der Ortsgemeinde St. Aldegund

Sitzung am:

06.07.2023

Sitzungsraum:

Bürgerhalle der Ortsgemeinde St. Aldegund in St. Aldegund

Anwesend:

Günter Treis als Vorsitzender,

Andreas Manderscheid, Günther Schumann, Oswald Hillesheim, Markus Justen, Manfred Justen, Jürgen Weyand, Christel Justen, Guido Treis

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung

Nichtöffentlicher Teil

2. Jagdpachtangelegenheit

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat beantragt den Punkt auf eine spätere Sitzung zu vertagen.

Öffentlicher Teil

3. Bauleitplanung der Ortsgemeinde St. Aldegund;

Aufstellung des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage";

a) Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss § 10 Abs. 1 BauGB

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Zu a)

Der Gemeinderat St. Aldegund würdigt die eingegangenen Anregungen und Bedenken wie folgt:

1. Schreiben/Fax/Mail der

a.

Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V., 16.05.2023

b.

Hunsrückverein e.V., 26.04.2023

c.

Deutsche Bahn AG, 25.04.2023

d.

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 20.04.2023

e.

Deutsche Telekom Technik GmbH, 04.05.2023

f.

Handwerkskammer Koblenz, 10.05.2023

g.

Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, 26.04.2023

h.

Deutscher Wetterdienst, 22.05.2023

Kenntnisnahme – kein Abwägungsbedarf

2. Bürger, Schreiben vom 19.02.2023

Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen. Die Ortsgemeinde hält aus o.g. Gründen an der Planung fest. Planänderungen ergeben sich nicht. Es sind weitere Abstimmungen, wie dargestellt, mit dem Jagdpächter durchzuführen.

3. Kreisverwaltung Cochem-Zell, Schreiben vom 25.05.2023

Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Ortsgemeinde hält aus o.g. Gründen an der Planung fest. Planänderungen ergeben sich nicht.

4. Forstamt Zell, Schreiben vom 05.06.2023

Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Für die Waldeigentümer ist zeitnah eine Haftungsverzichtserklärung seitens der Betreiber vorzubereiten. Planänderungen ergeben sich nicht.

5. Landes-Aktions-Gemeinschaft Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz e.V., Schreiben vom 11.05.2023

Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen. Die Ortsgemeinde hält aus o.g. Gründen an der Planung fest. Planänderungen ergeben sich nicht.

6. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Schreiben vom 17.05.2023

Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen. Die Ortsgemeinde hält aus o.g. Gründen an der Planung fest. Planänderungen ergeben sich nicht.

7. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 25.05.2023

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Ortsgemeinde hält aus o.g. Gründen an der Planung fest. Planänderungen ergeben sich nicht.

8. Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Westerwald-Osteifel Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 12.05.2023

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Ortsgemeinde hält aus o.g. Gründen an der Planung fest. Planänderungen ergeben sich nicht.

9. Generaldirektion kulturelles Erbe Direktion Landesarchäologie Außenstelle Koblenz, Schreiben vom 10.05.2023

Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Textfestsetzungen sind entsprechend anzupassen und die Bekanntgabe des Beginns der Erdarbeiten ist vom Projektierer zeitnah der Generaldirektion mitzuteilen.

10. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, Schreiben vom 23.05.2023

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die geforderte Validierung der Sturzflutgefährdung ist vor Ort durch den Projektierer durchzuführen.

11. Westnetz GmbH, Schreiben vom 26.04.2023

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind vom Projektierer zu beachten. Planänderungen ergeben sich nicht.

Zu b):

Der Gemeinderat St. Aldegund beschließt – unter Berücksichtigung der zuvor genannten Beschlüsse - den Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage" gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung.

4. Tourismusbeitrag für die Haushaltsjahre 2023/2024;

Beitragskalkulation

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat nimmt die Beitragskalkulation für den Tourismusbeitrag 2023/2024 zur Kenntnis und beschließt, den Beitragssatz auf 3,1 % festzusetzen und in die Haushaltssatzung zu übernehmen.

5. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Nach eingehender Beratung des Haushaltsplanes beschließt der Gemeinderat, folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zu erlassen:

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2023

2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf

904.553 €

1.047.754 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

965.436 €

924.104 €

der Jahresfehlbetrag auf

- 60.883 €

123.650 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

872.390 €

1.010.425 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

922.272 €

847.392 €

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

- 49.882 €

163.033 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0 €

0 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0 €

0 €

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 €

0 €

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

105.995 €

111.070 €

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

80.545 €

481.740 €

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

25.450 €

- 370.670 €

die Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

24.432 €

370.000 €

die Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

0 €

162.363 €

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

24.432 €

207.637 €

der Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf

1.002.817 €

1.491.495 €

der Gesamtbetrag der

Auszahlungen auf

1.002.817 €

1.491.495 €

3. Festsetzung der Steuerhebesätze

2023

2024

Grundsteuer A

345 v. H.

345 v. H.

Grundsteuer B

465 v. H.

465 v. H.

Gewerbesteuer

380 v. H.

380 v. H.

4. Festsetzung der Hundesteuer

2023

2024

1. Hund

60,00 €

60,00 €

für jeden weiteren Hund

80,00 €

80,00 €

1. gefährlicher Hund

400,00 €

400,00 €

für jeden weiteren gefährlichen Hund

600,00 €

600,00 €

5. Festsetzung der Gebühren und Beiträge

2023

2024

- Tourismusbeitrag (§ 1,2 und 12 Abs. 1 KAG)

3,1 v. H

3,1 v. H

6. Festsetzung der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

2023

2024

auf

0 €

370.000 €

7. Festsetzung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen

2023

2024

auf

0 €

0 €

8. Festsetzungen der Investitionen,

die im Teilhaushalt einzeln darzustellen sind

2023

2024

auf

> 1.500 €

>1.500 €

9. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

2023

2024

auf

0 €

0 €

10. Entwicklung des Eigenkapitals

Zum 31.12.2021

4.206.041,20 €

Zum 31.12.2022

4.175.751,20 €

Zum 31.12.2023

4.114.868,20 €

Zum 31.12.2024

4.238.518,20 €

Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat dem Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2026 zu.

6. Antrag der Festgemeinschaft Sankt Aldegund;

Zuschuss für die Durchführung des Wein- und Heimatfestes

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, der Festgemeinschaft der Ortsgemeinde Sankt Aldegund einen Zuschuss zu gewähren.

7. Antrag der Festgemeinschaft Sankt Aldegund für die Gewährung eines Zuschusses

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, der Festgemeinschaft der Ortsgemeinde Sankt Aldegund einen Zuschuss zu gewähren.

Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat der außerplanmäßigen Auszahlung zu.

8. Mitteilungen und Anfragen

Nichtöffentlicher Teil

9. Mitteilungen und Anfragen

St. Aldegund, den 14.09.2023
Gemeindeverwaltung
Günter Treis, Ortsbürgermeister