Gemäß § 11 Abs. 3 des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz (LJG) sowie § 5 der Satzung vom 15.03.2012 wird hiermit zur Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Alf für
eingeladen.
Der Jagdgenossenschaft Alf gehören alle Eigentümer von Grundstücken innerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Alf an, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
| Einziger Tagesordnungspunkt | |
| - | Wahl einer Beisitzerin / eines Beisitzers |