Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LBKG) wird der Wehrführer und stellvertretende Wehrführer nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde auf die Dauer von zehn Jahren bestellt. Die Wahl des Wehrführers und stellvertretenden Wehrführers erfolgt in einer Versammlung aller Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Versammlung zur Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin der Feuerwehreinheit Moritzheim findet
am Dienstag, den 22. Oktober 2024, um 19:00 Uhr
im Gemeindehaus, Dorfstraße, 56865 Moritzheim
statt.
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Wahl des Wehrführers/ der Wehrführerin |
| 3. | Verschiedenes |
Zu dieser Versammlung werden hiermit gemäß § 14 Abs. 2 LBKG alle Wahlberechtigten, d. h. alle aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Moritzheim eingeladen.