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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 38/2024
Verbandsgemeinde
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Einladung zur Versammlung aller Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Moritzheim zur Wahl eines Wehrführers/ einer Wehrführerin

Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LBKG) wird der Wehrführer und stellvertretende Wehrführer nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde auf die Dauer von zehn Jahren bestellt. Die Wahl des Wehrführers und stellvertretenden Wehrführers erfolgt in einer Versammlung aller Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Die Versammlung zur Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin der Feuerwehreinheit Moritzheim findet

am Dienstag, den 22. Oktober 2024, um 19:00 Uhr

im Gemeindehaus, Dorfstraße, 56865 Moritzheim

statt.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Wahl des Wehrführers/ der Wehrführerin

3.

Verschiedenes

Zu dieser Versammlung werden hiermit gemäß § 14 Abs. 2 LBKG alle Wahlberechtigten, d. h. alle aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Moritzheim eingeladen.

Zell (Mosel), den 10.09.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Jürgen Hoffmann, Bürgermeister