Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewohner im Bereich Oberstraße und Römerstraße
Das Parken in der Stadt Zell (Mosel) wurde umfangreich geändert.
Es gliedert sich nunmehr in drei Bereiche:
Der Bereich von der Port bis zur Kirche ist „Verkehrsberuhigter Bereich“. Hier besteht für die Bewohner mit 1. Wohnsitz die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis zu erhalten. Mit diesem grünen Ausweis darf der Bewohner mit seinem Fahrzeug an den Stellen parken, an denen es nach der StVO erlaubt ist. Also im „Verkehrsberuhigten Bereich“ an markierten Stellen.
Um eine zerstückelte Parkboxmarkierung in der Ober- und Römerstraße zu vermeiden, haben wir in beiden Straßen den Durchfahrbereich mit einer durchgehenden Randmarkierung gekennzeichnet.
Hierdurch soll das wechselseitige Parken verhindert und die Durchfahrt besonders für die Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr und der ärztl. Notfall-Fahrzeugen sicher und schnell gewährleistet sein.
Nur an den Stellen, die das Parken nur eines PKW´s ermöglichen, ist die Markierung direkt als Parkbox aufgebracht.
Parken vor Garagen, Hauseingängen usw.
Nach der StVO ist es Verkehrsteilnehmern nicht erlaubt, vor Grundstücksein- und -ausfahrten zu parken. Während diese Regelung für alle Fahrzeuge gilt, ist das Freibleiben von Hauseingängen leider nicht gesetzlich geschützt. Wenn dies sein soll, müsste von der Straßenverkehrsbehörde ein Halteverbot angeordnet und beschildert werden. Dies würde bei den schmalen Häusern letztlich dazu führen, dass viele Parkplätze verloren gehen. Davon wären auch die Hauseigentümer bzw. die Bewohner selbst betroffen. Deshalb müssen die Interessen untereinander abgewägt werden.
Wir haben seitens der Stadt Zell (Mosel) für diejenigen, die das Parken vor ihrer Grundstücksein- /-ausfahrt freihalten wollen aber selbst davor parken könnten, eine nichtamtliche Karte entworfen, die die Überwachungsperson darauf hinweist, dass der dort parkende Verkehrsteilnehmer der Garagenbesitzer selbst ist und deshalb nicht behindernd im gekennzeichneten Bereich parkt.
Soweit Sie Ihre Garagenzufahrt freihalten wollen, empfehlen wir Ihnen, sich diese Karte bei uns ausstellen zu lassen. Die Karte trägt das Kennzeichen des Fahrzeuges.
Zusätzlich könnte es sinnvoll sein, wenn am Garagentor nicht nur das übliche Schild „Ausfahrt freihalten“ angebracht wird, sondern zusätzlich das Kennzeichen des Fahrzeuges des Nutzungsberechtigten. Hierdurch würde nochmals verdeutlicht, dass nur der Verkehrsteilnehmer dort parken darf, der die Garage nutzt. Die Überwachungsperson wird beim Vergleich der Kennzeichen kein Verwarnungsgeld wegen Falschparken ausstellen.
Dies gilt jedoch nur außerhalb des Fahrbereiches. Im Verlauf des Fahrbereiches, deren Breite in der Ober- und Römerstraße 3,00 m beträgt, ist kein Parken erlaubt.
Da zukünftig nur Fahrzeuge von Bewohnern mit 1. Wohnsitz in der „Altstadt“ parken dürfen, gehen wir davon aus, dass sich die Probleme durch ortsfremde Verkehrsteilnehmer, die keine oder wenig Rücksicht nehmen, unter Nachbarn lösen lassen.
Dadurch, dass nur Bewohner mit 1. Wohnsitz im „Altstadtbereich“ parken dürfen, möchten wir für diesen Personenkreis die Wohnqualität in der Innenstadt verbessern und dazu beitragen, dass die Bewohner dort auch einen Parkplatz in der Nähe des Hauses finden können.
Den Bewohnerparkausweis können Bewohner mit 1. Wohnsitz in der „Altstadt“ bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) beantragen. Er kostet 30 € und hat Gültigkeit für zwei Jahre.
2. Wohnsitz / Feriengäste usw.
Soweit kein 1. Wohnsitz in der „Altstadt“ besteht, sind die zeitlichen Bewohner / Gäste der „Altstadt“ (u.a. Feriengäste) auf die gebührenpflichtigen Parkplätze angewiesen. Es besteht die Möglichkeit, kostenfrei im Moselvorgelände zu parken, soweit der Umbau zum „MoselPark Zell“ dies ermöglicht. Auch die Fläche der abgerissenen ehem. Verbandsgemeindeverwaltung steht nach Herstellung der Oberfläche in Kürze als kostenloser Parkplatz zur Verfügung.
Wir hoffen und gehen davon aus, dass mit der nunmehr klaren Abgrenzung von Zeitparken und Dauerparken sowie gebührenpflichtigem und kostenfreiem Parken neben der Steigerung der Wohnqualität für die Bewohner vermehrt Parkplätze zur Verfügung stehen, die nicht mehr durch Dauerparker belegt werden.
Wir danken für Ihr Verständnis.