Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LBKG) wird der Wehrführer oder die Wehrführerin nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde auf die Dauer von zehn Jahren bestellt. Die Wahl des Wehrführers oder der Wehrführerin erfolgt in einer Versammlung aller Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Versammlung zur Wahl des Wehrführers/ der Wehrführerin der Feuerwehreinheit Bullay findet
am Samstag, den 31.10.2020, um 19:00 Uhr
in dem Vorraum der Mehrzweckhalle, 56859 Bullay
statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin
3. Verschiedenes
Zu dieser Versammlung werden hiermit gemäß § 14 Abs. 2 LBKG alle Wahlberechtigten, d. h. alle aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bullay eingeladen.