| Gremium: | Gemeinderat der Ortsgemeinde Panzweiler |
| Sitzung am: | 01.08.2023 |
| Sitzungsraum: | Gemeindehaus der Ortsgemeinde Panzweiler in Panzweiler |
| Anwesend: | Winfried Theisen als Vorsitzender, |
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| Bernd Klemm, Frank Sabel, Franz-Josef Zirwes, Siegfried Hansen, Michael Olbermann, Marco Zimmer |
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Bauleitplanung der Ortsgemeinde Panzweiler; |
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| Aufstellung des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage"; |
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| a) Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellung-nahmen |
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| b) Satzungsbeschluss § 10 Abs. 1 BauGB |
Zu a)
Der Gemeinderat Panzweiler würdigt die eingegangenen Anregungen und Bedenken wie folgt:
| 1. | Schreiben/Fax/Mail der |
| a. | Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V., 15.03.2023 |
| b. | Hunsrückverein e.V., 13.03.2023 |
| c. | Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundes-wehr, 10.03.2023 |
| d. | Deutsche Telekom Technik GmbH, 13.03.2023 |
| e. | Handwerkskammer Koblenz, 03.04.2023 |
| f. | Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, 17.03.2023 |
| g. | Deutscher Wetterdienst, 06.04.2023 |
| h. | Eifelverein, 16.03.2023 |
| i. | Kreiswerke Cochem-Zell, Wasserversorgung, 14.03.2023 |
Kenntnisnahme - kein Abwägungsbedarf
| 2. | Kreisverwaltung Cochem-Zell, Schreiben vom 13.04.2023 |
| Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Ortsgemeinde hält aus o.g. Gründen an der Planung fest. Planänderungen ergeben sich nicht. | |
| 3. | Forstamt Zell, Schreiben vom 11.04.2023 |
| Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Planänderungen ergeben sich nicht. | |
| 4. | Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 14.04.2023 |
| Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Ortsgemeinde hält aus o.g. Gründen an der Planung fest. Planänderungen ergeben sich nicht. | |
| 5. | Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Westerwald-Osteifel Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 12.04.2023 |
| Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen ergeben sich nicht. | |
| 6. | Generaldirektion kulturelles Erbe Direktion Landesarchäologie Außenstelle Koblenz, Schreiben vom 17.03.2023 |
| Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Textfestsetzungen sind um die "Bekanntgabe von Erdarbeiten" zu ergänzen. | |
| 7. | Westnetz GmbH, Schreiben vom 13.03.2023 |
| Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Planänderungen ergeben sich nicht. | |
| 8. | Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V., Schreiben vom 06.04.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen ergeben sich aus o.g. Gründen nicht.
Zu b):
Der Gemeinderat Panzweiler beschließt - unter Berücksichtigung der zuvor genannten Beschlüsse - den Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage" gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung.
| 3. | Bauleitplanung der Ortsgemeinde Panzweiler; |
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| Aufstellung des Bebauungsplanes "Wasserstofftechnologie" der Ortsgemeinde Panzweiler; |
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| a) Aufstellungsbeschluss |
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| b) Planbilligung |
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| c) Beschlussfassung über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß 4 Abs. 1 BauGB |
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Panzweiler beschließt nach eingehender Beratung,
zu a) Aufstellungsbeschluss:
| I. | für die genannten Grundstücke die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung "Wasserstofftechnoligie" zu veranlassen. |
| II. | die Verwaltung zu beauftragen, die für ein Verfahren erforderlichen Vorprüfungen vorzunehmen und dass hierfür erforderliche Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. |
| III. | Herrn Weber, Planungsbüro WeSt, Ulmen zu beauftragen die erforderlichen Unterlagen zu fertigen. |
Gleichzeitig wurde beantragt, dass die Erweiterung in der nächsten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) entsprechend Berücksichtigung findet.
zu b) Planbilligung:
Der Ortsgemeinderat Panzweiler billigt den vorgelegten Entwurf nebst Anlagen.
zu c) Beschlussfassung über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung:
Der Gemeinderat Panzweiler beschließt die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs.1 BauGB.
4. | Anschaffung eines PKW-Anhängers für den Bauhof |
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat beschließt der Anschaffung eines PKW-Anhängers für den Bauhof bei der Firma TÖFFI Anhängergroßvertrieb & Kfz Handel, zuzustimmen.
5. | Mitteilungen und Anfragen |