Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LBKG) wird der Wehrführer/ die Wehrführerin und der stellvertretende Wehrführer/ die stellvertretende Wehrführerin nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde auf die Dauer von zehn Jahren bestellt. Die Wahl erfolgt in einer Versammlung aller Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Versammlung zur Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin und des stellvertretenden Wehrführers/der stellvertretenden Wehrführerin der Feuerwehreinheit Sosberg findet am Donnerstag, dem 19.03.2026, um 18:30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Sosberg, Kirchweg 13, 56858 Sosberg statt.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin |
| 3. | Wahl des stellvertretenden Wehrführers/ der stellvertretenden Wehrführerin |
| 4. | Verschiedenes |
Zu dieser Versammlung werden hiermit gemäß § 19 Abs. 4 LBKG alle Wahlberechtigten, d. h. alle aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Sosberg eingeladen.