Alle Haus- und Grundstückseigentümer werden gebeten, Bäume, Sträucher und Hecken so zu schneiden, dass sie nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen (Bürgersteige und Fahrbahnen).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Verkehrsraum so frei zu schneiden ist, dass auch Lkw diesen ohne Probleme befahren können.