Zell
Das Gewerbeamt der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) informiert:
Seit dem 01.07.2021 gelten neue Vorschriften für gewerbliche Automatenaufsteller sowie Betriebsinhaber von Gaststätten 1. Gewerbliche Automatenaufsteller (gegebenenfalls auch Gastwirte) Der gewerbliche Automatenaufsteller von Geld- oder Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit benötigt wie bisher eine Erlaubnis und eine schriftliche Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsorts, die bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) nach den Vorschriften der Gewerbeordnung …