Im Sitzungsraum der Verbandsgemeinde Zell wurde jetzt Daniel Dahm aus Pünderich in Gegenwart von VG-Bürgermeister Karl Heinz Simon und der bisherigen Schiedsfrau Gisela Simon-Zelter durch die Direktorin des Amtsgerichts Cochem, Doris Linden, ernannt.
Die Direktorin des Amtsgerichts dankte Daniel Dahm für seine Bereitschaft, dieses wichtige Ehrenamt zu übernahm und nahm dem neuen Schiedsmann den Diensteid ab.
Das Schiedsamt wird ehrenamtlich ausgeübt. Die Ernennung von Daniel Dahm erfolgt auf einstimmigen Vorschlag des Verbandsgemeinderates Zell für eine Amtszeit von 5 Jahren. Der Verbandsgemeinderat schlägt für diese Positionen stets nur Bürger vor, die im Schiedsamtsbezirk allgemeines Ansehen und Vertrauen genießen. Der Schiedsbezirk Zell VI besteht lediglich aus der Ortsgemeinde Pünderich. Neben Daniel Dahm sind noch eine Schiedsfrau und drei weitere Schiedsmänner in der Verbandsgemeinde Zell tätig.
Bürgermeister Karl Heinz Simon gratulierte dem neuen Schiedsmann namens der Verbandsgemeinde Zell zu seiner künftigen Aufgabe und bot ihm, wie auch Amtsgerichtsdirektorin Linden, jederzeit fachliche Unterstützung durch die Verbandsgemeindeverwaltung Zell an.
Direktorin Linden und Bürgermeister Simon nutzten die Gelegenheit des Amtsübergangs auch dazu, der bisherigen Schiedsfrau Gisela Simon-Zelter für ihre ehrenamtliche Tätigkeit in dieser Funktion zu danken. Gisela Simon-Zelter war seit 2014 Schiedsfrau in Pünderich. „Es war ruhig in dieser Zeit“, konnte sie aus ihrer Tätigkeit berichten.
Schiedsfrauen bzw. Schiedsmänner sind die mit der außergerichtlichen Schlichtung in bestimmten Streitigkeiten betrauten Personen. In strafrechtlichen Angelegenheiten muss z.B. bei Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung und einigen anderen Delikten zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternommen werden. Erst wenn die Schlichtung erfolglos bleibt und hierüber eine Bescheinigung ausgestellt worden ist, kann eine Privatklage bei Gericht erhoben werden.
In bestimmten nachbarrechtlichen Streitigkeiten und Streitigkeiten über die Verletzung der persönlichen Ehre ist in Rheinland-Pfalz ebenfalls ein Güteversuch vor dem Schiedsmann/der Schiedsfrau obligatorisch. Viele Streitigkeiten werden hier schon im Einvernehmen mit den Parteien beendet. Die Schiedsleute entlasten so durch Ihre ehrenamtliche Tätigkeit erfolgreich die Gerichte.