Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Neubürger und Neubürgerinnen von Pünderich,
dass unser Heimatort Pünderich ein äußerst attraktiver und lebenswerter Ort ist, da sind wir uns alle einig. Damit das so bleibt und wir uns weiterhin in Pünderich wohlfühlen können, müssen wir jedoch alle gewisse Spielregeln beachten. Bei einem Rundgang durch den Ort musste ich leider an vielen Stellen erhebliche Mängel feststellen. So werden Straßen, Gehwege- und kleine Gassen zunehmend vernachlässigt. An etlichen Stellen wächst Unkraut unkontrolliert in die Straßen und Straßenrinnen hinein.
Es scheint so, dass bei manchen Grundstückseigentümern der Irrglaube besteht, dass die eigene Verantwortung an der Grundstücksgrenze, am Zaun oder an der Hecke endet und für die angrenzende Gemeindestraße ausschließlich die Ortsgemeinde zuständig ist. Das ist nicht so!!
Unsere Gemeinde Pünderich lebt von einem starken Miteinander und einer lebendigen Nachbarschaft. Wenn neue Gesichter in unsere Straßen ziehen, sind am Anfang viele Fragen offen.- Da Sie als direkter Nachbar die Abläufe im Ort am besten kennen, möchte ich Sie bitten, gehen Sie auf die Neubürger zu und helfen Sie diesen, sich mit unserer Straßen- und Wegesatzung vertraut zu machen. Egal, ob es um die Regelung zur Straßenreinigung, den Winterdienst oder das Freihalten von Gehwegen geht. Diese Regeln gelten aber auch für alle von uns!!
Die aktuelle Rechtslage in Pünderich ist folgende: Die Gemeinde hat die Pflicht zur Reinigung der Gehwege, Straßenrinnen und auch die Hälfe der Fahrbahn per Satzung auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Dazu gehört das regelmäßige Kehren, dass Entfernen von Unkraut und Unrat sowie im Winter der Winterdienst. Wenn also die Straßen- und Rinnen dauerhaft verschmutzen, kann das Wasser bei Regen nicht richtig abfließen, was zu Schäden an der Infrastruktur führt.
Wenn diesbezüglich Appelle von Seiten der Gemeinde nicht helfen, hat diese zwei Möglichkeiten. Die Gemeinde lässt die Reinigung durch den Bauhof oder ein privates Unternehmen durchführen. Die entstehenden Kosten werden den Grundstückseigentümern über einen Gebühren-oder Kostenbescheid direkt in Rechnung gestellt. Da es sich hier um eine Ordnungswidrigkeit handelt, können auch Bußgelder verhängt werden.
Ich bitte Sie also, diese Satzung ernst zu nehmen. Dieses Schreiben wird in den nächsten Tagen in jeden Haushalt verteilt. Ich bitte daher um Beachtung.