Nach dem ich von mehreren Mitbürgern gebeten wurde, mich der Sache nochmals anzunehmen und ich mich auch selbst von den beschriebenen Parksituationen überzeugen konnte, wende ich mich wiederholt an alle Parker und Parkerinnen in der Ortslage von Alf: Halten Sie sich endlich an die geltende StVo § 12 - Halten und Parken.
Dies bedeutet, dass man in der Kirchstraße nicht gegen den Verkehr parkt sondern mit dem Verkehr. Dies hat auch den Vorteil, dass man näher an den Häuserwänden steht und so mehr Platz zum durchfahren bleibt. Ebenso ist es zur Unart geworden, dass in der Mühlenstraße und in der Kirchstraße Hauseingänge zugeparkt werden. Kommen wir noch zur Ferdinand-Remy-Straße - wo es in letzter Zeit häufiger zu der Situation kommt, dass rechts und links jeweils in Fahrtrichtung geparkt wird - allerdings so dicht, dass man mit einem normalen PKW schon zirkulieren muss beim Spurwechsel. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass ein solches Parken, wenn dies nachweislich Rettungskräfte auf Einsatzfahrt behindert - zu rechtlichen Konsequenzen führen kann.