Es sollte allgemein eine Selbstverständlichkeit sein, dass Grünabfälle von Grabstätten (insbesondere Pflanzenreste von Altbepflanzungen oder Blumenkränze) in die beiden Grünabfallgruben auf dem Friedhof entsorgt werden und nicht in die lediglich für verwelkte Schnittblumen gedachten und durch entsprechende Aufschriften gekennzeichneten Abfallgefäße hineingeworfen werden.
Zudem sind die Kunststoff-Pflanzenträger und Kunststoff-Pflanztöpfe in den entsprechend aufgestellten Wertstofftonnen zu entsorgen. Grablichter hingegen zählen nicht zur Umverpackung und sind zu Hause über den Restmüll zu entsorgen.
Allgemein gilt und sollte selbstverständlich sein, dass dann, wenn Abfallgefäße einmal voll sind, entsprechende Grün- oder Kunststoffabfälle nicht aus Bequemlichkeit vor den Abfallgefäßen abgelegt oder sogar wild in die Böschungsbereiche der Grünanlagen entsorgt werden.
Jedweder anderweitige, nicht mehr benötigte Grabschmuck (z.B. steinerner Übertöpfe, Skulpturen usw.) ist von den Grabnutzungsberechtigten eigenverantwortlich, und nicht auf dem Friedhof, zu entsorgen. Gleiches gilt auch für etwaige Holzrahmen, die bei Reihengrabstätten mit besonderen Gestaltungsvorschriften als Ersteinfassung der Grabstätte hergerichtet werden und nach Herstellung der Grabmale mit steinerner Grabeinfassung zu entsorgen sind.
Offenbar haben viele Bürgerinnen und Bürger derartige Selbstverständlichkeiten verlernt oder ignorieren diese aus reiner Bequemlichkeit, zum Leidwesen anderer Friedhofsnutzer, zum Leidwesen der Allgemeinheit sowie zu Lasten des Friedhofszweckverbandes Blankenrath als Träger des Friedhofs. Dies verdeutlichen die aktuellen Fotoaufnahmen aus der vergangenen Woche.
Ganz zu schweigen davon, dass das wilde Ablagern von Grün- und Kunststoffabfällen in keiner Weise der Würde des Friedhofes entspricht, der dadurch zur Müllhalde verkommt, verursachen die hieraus resultierenden Zustände für den Friedhofsträger zudem einen höheren Pflege- und Entsorgungsaufwand.
Eine Erhöhung der Friedhofsgebühren wäre letztlich die Konsequenz, so dass künftige Bestattungen teurer werden könnten, um einen entsprechenden Mehraufwand für die Beseitigung der abgelagerten Abfälle zu refinanzieren.
Es sollte daher im Interesse aller Friedhofsnutzer, d.h. der Grabnutzungsberechtigten sowie der Friedhofsbesucher, sein, den Friedhof als Ruhestätte der Verstorbenen seiner Würde entsprechend so zu nutzen und darauf zu achten, dass sämtliche bei der Grabpflege anfallenden Abfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.