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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 49/2022
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung

gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung

Frau Marion Stone ist aus dem Gemeinderat Alf ausgeschieden. Als Ersatzperson wurde gemäß § 45 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung der nächste noch nicht berufene Bewerber mit passivem Wahlrecht mit der höchsten Stimmenzahl, Herr Günter Wolff, berufen. Er hat das Mandat angenommen.

Alf, den 30.11.2022
Christian Bömer, Ortsbürgermeister und Wahlleiter