Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LBKG) wird der stellvertretende Wehrführer oder die stellvertretende Wehrführerin nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde auf die Dauer von zehn Jahren bestellt. Die Wahl des Wehrführers oder der Wehrführerin erfolgt in einer Versammlung aller Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Versammlung zur Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin der Feuerwehreinheit St. Aldegund findet am Donnerstag, den 15.01.2026, um 18:00 Uhr im Bürgerhaus der Ortsgemeinde Sankt Aldegund, Brunnenstraße 3, 56858 St. Aldegund statt.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin |
| 3. | Verschiedenes |
Zu dieser Versammlung werden hiermit gemäß § 19 Abs. 4 LBKG alle Wahlberechtigten, d. h. alle aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr St. Aldegund eingeladen.