Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LBKG) wird der Wehrführer oder die Wehrführerin sowie der stellvertretende Wehrführer oder die stellvertretende Wehrführerin nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde auf die Dauer von zehn Jahren bestellt. Die Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin und des stellvertretenden Wehrführers/ der stellvertretenden Wehrführerin erfolgt in einer Versammlung aller Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Versammlung zur Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin sowie des stellvertretenden Wehrführers/der stellvertretenden Wehrführerin der Feuerwehreinheit Pünderich findet am
Sonntag, den 05.03.2023, um 18:00 Uhr
im Feuerwehrgerätehaus, Bahnhofstr. 15, 56862 Pünderich
statt.
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin |
| 3. | Wahl des stellvertretenden Wehrführers/der stellvertretenden Wehrführerin |
| 4. | Verschiedenes |
Zu dieser Versammlung werden hiermit gemäß § 14 Abs. 2 LBKG alle Wahlberechtigten, d. h. alle aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pünderich eingeladen.