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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 5/2024
Aus den Gemeinden
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Aktuelles vom Stadtmarketing - Bewirtung der Weinlounge Zell für den Zeitraum 29.03. – 31.12.2024

Mit dem Ziel, die Weinlounge Zell an möglichst vielen Tagen für Besucher zu öffnen, gibt die Stadt Zell (Mosel) auch in diesem Jahr im Rahmen einer Ausschreibung allen Interessierten die Möglichkeit, sich um eine Bewirtung de Weinlounge zu bewerben.

Die Stadt Zell überlegt die Weinlounge eventuell für den gesamten Zeitraum (29.03. – 31.12.2024) an einen Gesamtverantwortlichen Pächter zu vergeben, behält sich für einzelne Termine jedoch eine Vergabe an Dritte vor. Diese Termine werden in den Pachtvertrag aufgenommen.

Für alle Nutzer gilt die Benutzungsordnung, welche bei der Stadtverwaltung eingesehen werden kann. Weiterhin besteht die Verpflichtung den aktuellen Stadtwein auf der Weinkarte zu einem festgesetzten Preis anzubieten.

In der Adventszeit wird die Stadt Zell (Mosel) voraussichtlich ein Winterzelt auf dem Marktplatz aufstellen, welches vom Pächter bewirtet werden soll.

In Zell ansässige Winzer, Gastronomen, Gewerbetreibende oder Vereine sind laut Benutzungsordnung berechtigt, die Weinlounge anzumieten und zu betreiben. Interessenten, die die Weinlounge zu o.g. Konditionen für den gesamten Zeitraum betreiben möchten, melden sich bitte bis zum 18.02.24 formlos schriftlich beim Stadtmarketing per Mail an stadtmarketing@zellmosel.de.