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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 5/2024
Aus den Gemeinden
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Kurzprotokoll über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Alttrimmig am 25.10.2023

Gremium:

Gemeinderat der Ortsgemeinde Altstrimmig

Sitzung am:

25.10.2023

Sitzungsraum:

Gemeindehaus der Ortsgemeinde Altstrimmig in Altstrimmig

Anwesend:

Hans-Werner Peifer als Vorsitzender,

Georg Pies, Tobias Zimmer, Thomas Hansen, Wolfgang Jung, Jörg Gietzen, Jörg Huschet, Volker Jung, Rainer Hoffmann

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung

2. Bauleitplanung der Ortsgemeinde Altstrimmig;

Aufstellung des Bebauungsplanes "Ober Pielewieschen"

a) Auftragsvergabe von Planungsleistungen für die Erschließungs-, Straßen- und Entwässerungsplanung

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Altstrimmig beschließt den Auftrag für die Straßen-, Erschließungs- und Entwässerungsplanung an das Ingenieurbüro Planwerk Häuser, Heidestraße 59 a, 56154 Boppard, zum Angebotspreis zu vergeben. Die Auftragsverteilung erfolgt zweistufig, sodass zunächst nur die Leistungsphasen 1 - 5 und anschließend die Leistungsphasen 6 - 9 vergeben werden. Ein Leistungsversprechen für die zweite Stufe ist hierbei nicht beinhaltet.

3. Bauleitplanung der Ortsgemeinde Altstrimmig;

Aufstellung des Bebauungsplanes "Borwiese";

a) Beschlussfassung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen

b) Beschlussfassung über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Zu a)

Der Gemeinderat Altstrimmig würdigt die eingegangenen Anregungen und Bedenken wie folgt:

1. Schreiben/Fax/Mail der

a.

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 22.08.2023

b.

Deutsche Telekom Technik GmbH, 07.09.2023

c.

Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, 11.09.2023

d.

Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz, 12.09.2023

e.

SGD-Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, 13.09.2023

f.

Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, 14.09.2023

g.

Handwerkskammer Koblenz, 15.09.2023

h.

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 19.09.2023

i.

Deutscher Wetterdienst, 19.09.2023

j.

Hunsrückverein e.V., 04.09.2023

2. Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz Direktion Landesarchäologie, Schreiben vom 30.08.2023

Der Gemeinderat Altstrimmig würdigt die eingegangenen Anregungen und Bedenken wie folgt:

3. Westnetz, Schreiben vom 21.08.2023

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Planänderungen ergeben sich nicht.

4. Handelsverband Südwest, Schreiben vom 06.09.2023

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen ergeben sich nicht.

5. SGD-Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, Schreiben vom 14.09.2023

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Das Gewässer und der Teich sind in der Planzeichnung nachrichtlich darzustellen und der Hinweis im Abwägungsvorgang ist in die Planunterlagen aufzunehmen. Das Baufenster ist entsprechend anzupassen.

6. Landesamt für Geologie und Bergbau, Schreiben vom 21.09.2023

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und sind vom Bauherrn zu beachten. Die Hin-weise zum Boden und Baugrund sind in den Textfestsetzungen zu ergänzen.

7. Kreisverwaltung Cochem-Zell, Schreiben vom 27.09.2023

Die angesprochenen redaktionellen Änderungen sind entsprechend der Abwägung vorzunehmen. Die Hinweise zum Flächennutzungsplan werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Der Umweltbericht mit Fachbeitrag Naturschutz ist zur Offenlage vorzulegen.

Der Teich ist nachrichtlich in der Planzeichnung darzustellen. Die Textfestsetzung zur Rückhaltung ist klarzustellen. Mit der Ortsgemeinde ist eine vertragliche Regelung zu Erschließung abzuschließen. Die Hinweise der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde sind vom Bauherrn zu beachten.

Die Hinweise der Unteren Denkmalschutzbehörde werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten.

Die Hinweise der Kreiswerke Cochem-Zell - Wasserversorgung und des Brandschutzes werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten.

Zu b):

Der Gemeinderat Altstrimmig beschließt - unter Berücksichtigung der zuvor genannten Be-schlüsse - die Offenlage des Bebauungsplanes "Borwiese" gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.

4. Beratung und Beschlussfassung über die weiteren Vorgehensweise zur Steelstraße in der Ortsgemeinde Altstrimmig

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass die Realisierung zeitnah durch die Verwaltung angegangen werden soll. Hierzu erfolgt ein Gespräch mit Ortsbürgermeister nebst Beigeordneten zur Abstimmung mit den VG Werken als auch der Bauabteilung der Verbandsgemeinde.

5. Beratung und Beschlussfassung über das Dorfentwicklungskonzept der Ortsgemeinde Altstrimmig

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Ortsgemeinderat stimmt dem vorliegenden Dorfentwicklungskonzept für die Ortsgemeinde Altstrimmig zu.

6. Auftragsvergabe zur Bestuhlung im Bürgerhaus

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Altstrimmig beschließt nach eingehender Beratung, den Auftrag für die neue Polsterung der Stühle im Bürgerhaus an die Firma Frank Thiesen, 56280 Briedern, zum Angebotspreis zu erteilen. Zusätzlich gewährt die Firma einen Nachlass, wenn die De- und Neumontage in Eigenleistung durchgeführt wird. Der Bezugsstoff der Stühle muss im weiteren Verlauf noch vom Gemeinderat ausgewählt werden.

7. Neugliederung der Forstreviere;

Zustimmung zur Neugliederung

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat beschließt, dem beigefügten Vorschlag zur Neugliederung der Forstreviere zum 01.01.2024 zuzustimmen.

8. Steelstraße Verkehrsberuhigung

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Es wird sich darauf geeinigt, den Tagesordnungspunkt vorläufig zurückzustellen. Die weitere Vorgehensweise soll im Anschluss weiter beraten werden.

9. Landpachtangelegenheit

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, den bisherigen Pächtern die landwirtschaftlichen Flächen der Ortsgemeinde zu neuen Konditionen anzubieten. Ortsbürgermeister Peifer wird durch den Gemeinderat ermächtigt, die weitere Korrespondenz mit den Pächtern zu führen.

Hierbei beträgt der Pachtzins für Grünland: 130 € und für Ackerland: 200 €.

Die Pachtdauer beginnt am 01.11.2024 und läuft über neun Jahre bis zum 31.10.2033.

Der Vorsitzende wird ermächtigt den Pächtern die Grundstücke wie vorgenannt anzubieten. Sollten diese das Angebot annehmen, wir der Vorsitzende beauftragt die entsprechenden Landpachtverträge gemäß Musterlandpachtvertrag abzuschließen.

10. Förderprogramm "100 Trinkwasserbrunnen für Rheinland-Pfalz"

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Altstrimmig beschließt nach eingehender Beratung, das Förderprogramm nicht weiter zu verfolgen.

Nichtöffentlicher Teil

11. Antragsangelegenheit

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, eine Kostenpauschale zu gewähren.

12. Antragsangelegenheit

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Nach kurzer Beratung stimmt der Rat einer Entschädigung zu

13. Vertragsangelegenheiten

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Ortsbürgermeister Peifer informiert den Gemeinderat, dass die vorbereiteten notariellen Vertragsurkunden zwischenzeitlich vorbereitet wurden. Diese sollen nunmehr zwischen den Vertragsparteien geschlossen und beurkundet werden.

14. Antrag auf Einziehung eines Wirtschaftsweges

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat erteilt vorbehaltlich seine Zustimmung zum Einziehen des Wirtschaftsweges. Des Weiteren soll in dem noch abzuschließenden Pachtvertrag neben der zu zahlenden Pacht auch festgehalten werden, dass der Wirtschaftsweg zurückzubauen ist, sobald das Pachtverhältnis der landwirtschaftlichen Flächen endet.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, alle weiteren Schritte einzuleiten.

15. Mitteilungen und Anfragen

Altstrimmig, den 25.01.2024
Gemeindeverwaltung
Hans-Werner Peifer, Ortsbürgermeister