| Gremium: | Gemeinderat der Ortsgemeinde Liesenich |
| Sitzung am: | 20.12.2023 |
| Sitzungsraum: | Gemeindehaus der Ortsgemeinde Liesenich in Liesenich |
| Anwesend: | Hanna Hammer als Vorsitzende, |
| Heinz Gründer, Willibald Pies, Heiko Wallrath, Hans-Werner Wilhelms, Holger Peifer, Thomas Buchholz, Armin Wolff |
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Verpflichtung eines Ratsmitgliedes |
Die Vorsitzende verpflichtet Armin Wolff als Nachfolger für das aus dem Gemeinderat ausgeschiedenen Ratsmitglied Marcel Schmitz gemäß § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.
| 3. | Jahresabschluss der Ortsgemeinde Liesenich für das Haushaltsjahr 2016; |
| a) | Feststellung des Jahresabschlusses |
| b) | Entlastung des Bürgermeisters, Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten |
Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:
Siehe Punkt 2 des Berichtes über die öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Liesenich am 20.12.2023.
Gemäß § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Gemeinderat über die Feststellungen des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister oder den Ortsbürgermeister vertreten haben.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 wurde gemäß § 110 GemO am 08.12.2022 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.
Zu a)
Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Hans-Werner Wilhelms, der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat:
| - | das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen und auf eine zusätzliche Prüfung zu verzichten, |
| - | den geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2016 festzustellen und |
| - | die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen. |
Zu b)
Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Hans-Werner Wilhelms, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten - soweit sie den Bürgermeister oder den Ortsbürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen.
| 4. | Jahresabschluss der Ortsgemeinde Liesenich für das Haushaltsjahr 2017; |
| a) | Feststellung des Jahresabschlusses |
| b) | Entlastung des Bürgermeisters, Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten |
Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:
Siehe Punkt 3 des Berichtes über die öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Liesenich am 20.12.2023.
Gemäß § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Gemeinderat über die Feststellungen des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister oder den Ortsbürgermeister vertreten haben.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wurde gemäß § 110 GemO am 08.12.2022 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.
Zu a)
Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Hans-Werner Wilhelms, der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat:
| - | das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen und auf eine zusätzliche Prüfung zu verzichten, |
| - | den geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2017 festzustellen und |
| - | die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen. |
Zu b)
Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Hans-Werner Wilhelms, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten - soweit sie den Bürgermeister oder den Ortsbürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen.
| 5. | Jahresabschluss der Ortsgemeinde Liesenich für das Haushaltsjahr 2018; |
| a) | Feststellung des Jahresabschlusses |
| b) | Entlastung des Bürgermeisters, Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten |
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:
Siehe Punkt 4 des Berichtes über die öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Liesenich am 20.12.2023.
Gemäß § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Gemeinderat über die Feststellungen des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister oder den Ortsbürgermeister vertreten haben.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 wurde gemäß § 110 GemO am 08.12.2022 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.
Zu a)
Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Hans-Werner Wilhelms, der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat:
| - | das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen und auf eine zusätzliche Prüfung zu verzichten, |
| - | den geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2018 festzustellen und |
| - | die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen. |
Zu b)
Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Hans-Werner Wilhelms, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten - soweit sie den Bürgermeister oder den Ortsbürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen.
| 6. | Jahresabschluss der Ortsgemeinde Liesenich für das Haushaltsjahr 2019; |
| a) | Feststellung des Jahresabschlusses |
| b) | Entlastung des Bürgermeisters, Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten |
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:
Siehe Punkt 5 des Berichtes über die öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Liesenich am 20.12.2023.
Gemäß § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Gemeinderat über die Feststellungen des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister oder den Ortsbürgermeister vertreten haben.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 wurde gemäß § 110 GemO am 08.12.2022 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.
Zu a)
Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Hans-Werner Wilhelms, der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat:
| - | das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen und auf eine zusätzliche Prüfung zu verzichten, |
| - | den geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2019 festzustellen und |
| - | die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen. |
Zu b)
Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Hans-Werner Wilhelms, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten - soweit sie den Bürgermeister oder den Ortsbürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen.
| 7. | Jahresabschluss der Ortsgemeinde Liesenich für das Haushaltsjahr 2020; |
| a) | Feststellung des Jahresabschlusses |
| b) | Entlastung des Bürgermeisters, Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten |
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:
Siehe Punkt 6 des Berichtes über die öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Liesenich am 20.12.2023.
Gemäß § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Gemeinderat über die Feststellungen des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister oder den Ortsbürgermeister vertreten haben.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 wurde gemäß § 110 GemO am 11.12.2023 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.
Zu a)
Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Hans-Werner Wilhelms, der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat:
| - | das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen und auf eine zusätzliche Prüfung zu verzichten, |
| - | den geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2020 festzustellen und |
| - | die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen. |
Zu b)
Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Hans-Werner Wilhelms, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten - soweit sie den Bürgermeister oder den Ortsbürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen.
| 8. | Mitteilungen und Anfragen |
Nichtöffentlicher Teil
| 9. | Gemeindewald; |
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Zu a)
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Bewirtschaftungsvertrages entsprechend dem vorgelegten Vertragsentwurf zu.
Zu b)
- vertraulich -
| 10. | Personalangelegenheiten |
- vertraulich -
Die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresabschlüsse der Ortsgemeinde Liesenich für das Haushaltsjahre 2016 bis 2020 wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.12.2023 gefasst. In der gleichen Sitzung wurde dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung erteilt.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht; sie sind in diesem Mitteilungsblatt unter Punkt 3 bis 7 des Berichts über die Sitzung des Gemeinderates Liesenich am 20.12.2023 abgedruckt.
Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) der derzeit geltenden Fassung), liegt der vorgenannte Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 05.02.2024 bis einschließlich 13.02.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Zimmer 1.05, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.