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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 5/2024
Verbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung - Auslegung des Haushaltsplanentwurfs der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) für das Haushaltsjahr 2024

Auslegung des Haushaltsplanentwurfs der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) für das Haushaltsjahr 2024

Gemäß § 97 Abs. 1 S. 1 GemO ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Verbandsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans mit seinen Anlagen der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) für das Haushaltsjahr 2024 liegt zur Einsichtnahme ab 05.02.2024 in der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Der Haushaltsplanentwurf kann ab diesem Zeitpunkt von den Einwohnern eingesehen werden.

Die Einwohner haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, einzureichen.

Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 soll in der am 21. Februar 2024 stattfindenden Sitzung des Verbandsgemeinderates erfolgen.

Zell (Mosel), den 26.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Jürgen Hoffmann
Bürgermeister