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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 50/2022
Verbandsgemeinde
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Einladung

zur Versammlung aller Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr St. Aldegund zur Wahl eines stellvertretenden Wehrführers/einer stellvertretenden Wehrführerin

Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LBKG) wird der stellvertretende Wehrführer oder die stellvertretende Wehrführerin nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde auf die Dauer von zehn Jahren bestellt. Die Wahl des stellvertretenden Wehrführers oder der stellvertretenden Wehrführerin erfolgt in einer Versammlung aller Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Die Versammlung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers/der stellvertretenden Wehrführerin der Feuerwehreinheit St. Aldegund findet am

Freitag, den 27.01.2023, um 19:00 Uhr

im Bürgerhaus der Ortsgemeinde Sankt Aldegund, Brunnenstraße 3, 56858 St. Aldegund

statt.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Wahl des stellvertretenden Wehrführers/der stellvertretenden Wehrführerin

3.

Verschiedenes

Zu dieser Versammlung werden hiermit gemäß § 14 Abs. 2 LBKG alle Wahlberechtigten, d. h. alle aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr St. Aldegund eingeladen.

Zell (Mosel), den 08.12.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Karl Heinz Simon
Bürgermeister