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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 51/2024
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung

Herr Andreas Manderscheid ist mit seiner Ernennung zum Ortsbürgermeister gemäß § 5 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz als gewähltes Ratsmitglied aus dem Gemeinderat Sankt Aldegund ausgeschieden. Als Ersatzperson wurde gemäß § 45 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung Frau Dr. Yvonne Treis berufen. Sie hat das Mandat angenommen.

Sankt Aldegund, den 10.12.2024
Andreas Manderscheid
Ortsbürgermeister und Wahlleiter