| Sitzungstermin: | Mittwoch, 25.01.2023 |
| Sitzungsbeginn: | 17:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 18:30 Uhr |
| Ort, Raum: | Zeller Schwarze Katz - Halle, Schloßstr. 14, 56856 Zell (Mosel) |
Anwesenheit
Vorsitz:
Herr Bürgermeister Jürgen Hoffmann
Beigeordnete:
Herr Erster Beigeordneter Alois Hansen
Herr Beigeordneter Walter Justen
Herr Beigeordneter Hans-Peter Döpgen
Mitglieder:
Herr Jürgen Adler
Herr Sebastian Adler
Herr Özgür Akin
Herr Michael Bai
Herr Carsten Donauer
Herr Karl Otto Gippert
Frau Sylvia Halbleib
Herr Jochen Hansen
Frau Claudia Jakobs
Frau Therese Juhre
Herr Frank Koch
Herr Andreas Manderscheid
Herr Erich Menten
Herr Matthias Müller
Herr Jens Münster
Herr Heinz-Willi Nickels
Herr Michael Olbermann
Herr Dr. Markus Rink
Frau Bettina Salzmann
Frau Alison Sausen
Herr Daniel Schawo
Herr Lothar Schneider
Herr Wilhelm Schumacher
Herr Winfried Theisen
Herr Egon Thomas
Herr Karlheinz Weis
Ortsbürgermeister:
Herr Christian Bömer
Herr Klaus Hansen
Herr Lothar Jakobs
Herr Wolfgang Klein
Herr Christian Klemm
Herr Andreas Lehnert
Frau Sabine Liesegang-Zirwes
Herr Hans-Werner Peifer
Herr Adelbert Reis
Herr Andreas Rössel
Herr Günter Treis
Herr Wolfgang Wallrath
Herr Manfred Wilhelms
- Öffentlicher teil -
Punkt 2.1
Einwohnerfragestunde;Frage von Herrn Dr. Markus Rink zu Außenbeleuchtungen der Verbandsgemeinde Zell (Mosel)
Sach- und Rechtslage:
Die Fragen bzw. Anregungen von Herrn Dr. Markus Rink zu 1 und 2 werden von der Verwaltung zusammenfassend wie folgt beantwortet:
Grundsätzlich ist der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) als auch den verbandsgemeindeangehörigen Gemeinden sehr daran gelegen, dem Klimawandel als auch dem Biodiversitätsverlust entgegenzuwirken.
Dementsprechend wurde bei
| • | dem bereits in der Realisierung befindlichen Verwaltungsneubau der Verbandsgemeinde Zell (Mosel), |
| • | der beauftragten Realisierung des Otto-Finè-Platzes der Stadt Zell (Mosel), |
| • | bei der in der Ausführungsplanung befindlichen Freianlagen-Neugestaltung des Moselvorgeländes und des Festplatzes der Stadt Zell (Mosel) und |
| • | den Vorentwurfsplanungen des Erlebnisbades Zeller Land der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) |
darauf geachtet, dass die Beleuchtungskörper mit verträglichen Leuchtmittel und deren Farben ausgestattet sind.
Den Beleuchtungskonzepten für das neue Verwaltungsgebäude, den Otto-Fine-Platz und das Moselufer in Zell liegen folgende Überlegungen zu Grunde:
| 1. | Sämtliche Leuchten Shadow-Lights und Schreder, BEGA sind mit LED Leuchtmitteln der Farbe Warmweiß 3000 Kelvin geplant. Eine weitere Reduzierung auf 2700 Kelvin ginge zu Lasten des Stromverbrauchs. |
| 2. | Grundsätzlich sehen die Planungen vor, möglichst wenige Leuchten einzubauen. Es wurden die niedrigeren Standards für öffentliche Plätze (nicht solche für öffentliche Straßen) mit Shadow-Lights berücksichtigt, die eine gleichmäßige Ausleuchtung gewährleisten. |
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Naturschutzverband BUND für solche Planungen 2700 Kelvin bis 3000 Kelvin ausdrücklich empfiehlt. Gemäß der ‚Initiative gegen Lichtverschmutzung VDS, Fachgruppe Dark Sky‘ werden 3000 Kelvin als ausreichend erachtet.
Ebenso wurde auf ein direktes Anstrahlen von Gebäudekomplexen ausdrücklich verzichtet. Die Beleuchtungsbereiche wurden so gewählt, dass sicherheitsrelevante Bereich genügend, jedoch nicht zu überdimensioniert ausgeleuchtet werden.
Als Fazit kann demnach festgehalten werden, dass insektenschonende Außenbeleuchtung beim Verwaltungsneubau als auch der Neugestaltung der sonstigen Bereiche ausgewählt wurden.
Die Anregungen zu den sonstigen Straßen- und Außenbeleuchtungen werden bereits berücksichtigt und finden sich in Neuplanung bzw. Erneuerungsmaßnahmen wieder. Grundlage zur Planung / Realisierung sind entsprechende Mindestanforderungen zu Ausleuchtungsbereichen im öffentlichen Bereich.
Die Verwaltung wird die Vertreter der Gemeinden in einer der nächsten Dienstbesprechungen über die Anregungen informieren.
Punkt 3
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes - Teilplan Windkraft
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) beschließt,
| 1. | den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Zell - Teilplan Windkraft fortzuschreiben (Positivplanung), mit dem Ziel, weitere Standorte für Windkraftanlagen auszuweisen. |
Die Fortschreibung soll
| 2. | die Verwaltung zu beauftragen, die für ein Verfahren erforderlichen Vorprüfungen vorzunehmen und dass hierfür erforderliche Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. |
| 3. | das Planungsbüro WeSt Stadtplaner GmbH, Ulmen zu beauftragen die erforderlichen Unterlagen zu fertigen. |
Punkt 4
Wirtschaftsplan der Zeller Land Tourismus GmbH für das Geschäftsjahr 2023
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan der Zeller Land Tourismus GmbH für das Geschäftsjahr 2023 zu.
Punkt 5
Wirtschaftsplan der Mosellandtouristik GmbH für das Geschäftsjahr 2023
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan der Mosellandtouristik GmbH für das Geschäftsjahr 2023 zu.
Punkt 6
Wirtschaftsplan der Hunsrück-Touristik GmbH für das Geschäftsjahr 2023
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2023 der Hunsrück-Touristik GmbH und den darin aufgezeigten touristischen Marketing-Aktivitäten zu.
Punkt 7
Änderung der Hauptsatzung
Übertragung von Beschlussfassungen auf den Bauausschuss
Der Verbandsgemeinderat beschließt die 7. Änderung der Hauptsatzung.
Punkt 8
Nachwahl zu Ausschüssen des Verbandsgemeinderates
| a) | Mitglied im Hauptausschuss |
| b) | Mitglied im Bauausschuss |
| c) | stellv. Mitglied im Tourismusausschuss |
Zunächst beschließt der Verbandsgemeinderat einstimmig, die Wahl der Mitglieder in den Ausschüssen in offener Abstimmung durchzuführen.
| a) | Als Mitglied im Hauptausschuss wird Herr Sebastian Adler gewählt. |
| Da Herr Adler bisher stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss war, wird Herr Erich Menten auf Vorschlag der FDP-Fraktion als neues stellv. Mitglied im Hauptausschuss gewählt. | |
| b) | Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wird Herr Lothar Schneider einstimmig als Mitglied im Bauausschuss gewählt. |
| c) | Auf Vorschlag der FDP-Fraktion wählt der Verbandsgemeinderat Herrn Sebastian Adler als stellv. Mitglied im Tourismusausschuss. |
Punkt 9
Haushaltswirtschaft 2022;
Übertragung von Haushaltsmitteln in das Haushaltsjahr 2023
Der Verbandsgemeinderat stimmt - nach Empfehlung des Hauptausschusses vom 17.01.2023 - der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023 zu. Er ermächtigt die Verwaltung, notwendige Verpflichtungen einzugehen und entsprechende Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten.
Die Übertragung steht unter dem Vorbehalt, dass zum Ende des Haushaltsjahres 2022 bei den in der Anlage genannten Buchungsstellen Mittel verfügbar sind und diese nicht zur Deckung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2022 beansprucht werden.
Punkt 10
Vorschlag zur Berufung einer Schiedsperson für den Schiedsbezirk Zell VIII
Der Verbandsgemeinderat Zell (Mosel) beschließt, dem Amtsgericht Cochem als Schiedsperson für den Schiedsbezirk Zell VIII erneut Herrn Norbert Roß, Zell, vorzuschlagen.
Punkt 11
Neubau eines Dienstgebäudes für die Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel);
Auftragsvergabe Los 37 - Bauendreinigung
Der Verbandgemeinderat der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) beschließt,
auf der Grundlage des wirtschaftlichsten, wertbaren Angebotes an die rechnerisch erstplatzierte Firma E.R.S. Egiede Glas- und Gebäudereinigung e.K., Koblenz zu vergeben.
Der Verbandsgemeinderat stimmt - unter dem Vorbehalt der vergaberechtlichen Voraussetzungen - dem Vertragsschluss für das für das Los 37 - Bauendreinigung an die Firma E.R.S. Egiede Glas- und Gebäudereinigung e.K., Koblenz gemäß deren Angebot zu einem Gesamtbetrag von 14.533,71 € (brutto, inkl. 19% MwSt.) zu.
Punkt 12
Jahresabschluss des Abwasserwerks für das Wirtschaftsjahr 2021
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
| 1. | der Jahresabschluss des Abwasserwerks der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) zum 31.12.2021, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht, sowie der von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft -Steuerberatungsgesellschaft, Koblenz erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk werden zur Kenntnis genommen. |
| 2. | Gemäß § 3 Abs. 4 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) wird |
| 2.1. | die Bilanz zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 43.901.410,67 EUR und |
| 2.2. | die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2021 mit einem Jahresverlust von 49.830,05 EUR |
festgestellt sowie
der Jahresverlust in Höhe von 49.830,05 EUR mit dem Gewinnvortrag verrechnet (§ 11 Abs. 7 EigAnVO)