Die Frist für die Beantragung der Unterlagen für die Briefwahl bei der Bundestagswahl und die Briefabstimmung beim Bürgerentscheid endet am Freitag, den 21.02.2025 um 15:00 Uhr.
Anträge können persönlich während der allgemeinen Öffnungszeiten (am Freitag, den 21.02.2025 zusätzlich bis 15:00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstraße 69, Zimmer EG.11 und EG.12, oder schriftlich (formlos oder mittels ausgefüllter Rückseite der Wahl- bzw. Abstimmungsbenachrichtigung) oder elektronisch unter www.zell-mosel.de beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Nach Freitag, dem 21.02.2025, 15:00 Uhr, können Briefwahl- oder Briefabstimmungsunterlagen nur noch erteilt werden, wenn durch eine nachgewiesene plötzliche Erkrankung der Wahl- bzw. Abstimmungsraum nicht aufgesucht werden kann. Für diese Fälle ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) das Einwohnermeldeamt am Samstag, den 22.02.2025 von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Sonntag, den 23.02.2025 von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.
Bei einer postalischen Rücksendung der Wahlbriefe bzw. Abstimmungsbriefe sollten diese spätestens am Mittwoch, den 19.02.2025, auf den Postweg gebracht werden, damit sie noch rechtzeitig bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) eingehen.
Am Sonntag, dem 23.02.2025, bis spätestens 18:00 Uhr, können noch
| • | die Wahlbriefe für die Bundestagswahl (roter Umschlag) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) |
| • | die Abstimmungsbriefe für den Bürgerentscheid (grüner Umschlag) beim zuständigen Abstimmungsvorstand im Wahllokal/Abstimmungsraum |
abgegeben werden.