bei der Ortsgemeinde Pünderich ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines
im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses zu besetzen.
Für die Tätigkeit ist ein Stundenumfang von durchschnittlich 4 Stunden wöchentlich vorgesehen.
Die zu erbringenden Tätigkeiten umfassen unter anderem:
Voraussetzung für die Bewerbung sind umfassende Kenntnisse mit Standard-Software. Ein routinierter Umgang mit Social-Media-Plattformen und gute Englischkenntnisse sind erwünscht. Die Bereitschaft zum Dienst an unterschiedlichen Tagesarbeitszeiten, an arbeitsfreien Tagen und außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit sowie an Wochenenden und Feiertagen wird erwartet.
Die Entlohnung erfolgt je nach Vorbildung und Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Interessenten bitten wir, sich bis zum 26.02.2025 schriftlich bei der Ortsgemeinde Pünderich, Raiffeisenstraße 3, 56862 Pünderich unter Vorlage der üblichen Bewerbungsunterlagen zu bewerben.
Eine datenschutzrechtliche Vernichtung nach Abschluss des Verfahrens wird garantiert. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für den Bereich der Ortsgemeinde Pünderich finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel).
Die Ortsgemeinde Pünderich beabsichtigt einen
einzustellen. Die Teilzeitstelle mit 30 Stunden wöchentlich ist befristet in der Zeit vom 01.04.2025 bis 31.10.2025 zu besetzen.
Erwartet werden insbesondere
Wir bieten u. a.
Die Entlohnung erfolgt je nach Vorbildung und Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Interessenten bitten wir, sich bis zum 26.02.2025 schriftlich bei der Ortsgemeinde Pünderich, Raiffeisenstraße 3, 56862 Pünderich unter Vorlage von aussagekräftigen Unterlagen zu bewerben. Bewerbungsunterlagen bitte nur als Kopie (ohne Mappen) einreichen, da eine Rücksendung nicht erfolgt.
Eine datenschutzrechtliche Vernichtung nach Abschluss des Verfahrens wird garantiert.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für den Bereich der Ortsgemeinde Pünderich finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel).