| Gremium: | Stadtrat der Stadt Zell (Mosel) |
| Sitzung am: | 03.02.2025 |
| Sitzungsraum: | Rathaus der Stadt Zell (Mosel) in Zell (Mosel) |
| Anwesend: | Hans-Peter Döpgen als Vorsitzender, |
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| Karlheinz Weis, Rosemarie Mandernach, Wilhelm Schumacher, Alan Weis, Kathrin Kleinert, Andrea Lehmen, Daniel Schawo, Silvia Schier, Lothar Bremm, Stephan Fischer, Hendrik Weinbach, Marco Schawo, Johannes Hallenbach, Verena Merten, Daniel Beuren, Günter Eberhard, Eugen Schupko |
| Entschuldigt: | Dr. Karl Samanek, Elke Brückner, Oliver Schmuck |
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Beschlussfassung zur Beauftragung der Anwaltskanzlei Quaas & Partner mbH, Stuttgart, mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens zur beabsichtigten Schließung des Krankenhauses |
Nach eingehender Beratung beschließt der Stadtrat der Stadt Zell (Mosel) die Anwaltskanzlei Quaas & Partner mbB, Stuttgart, mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens mit folgenden Fragestellungen:
| a) | Ist die Herausnahme des Krankenhauses Zell (Mosel) aus dem Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz rechtmäßig und hätte es hierfür aus rechtlicher Sicht der Durchführung eines Verfahrens zur Herausnahme des Krankenhauses Zell (Mosel) aus dem Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz bedurft. |
| b) | Ist das Krankenhaus Zell (Mosel "unverzichtbar" in dem Sinne, dass dessen Herausnahme aus dem Krankenhausplan Rheinland-Pfalz ggfls. Folgen für den Sicherstellungsauftrag des Landeskreises Cochem-Zell hat. |
| c) | Lassen sich aus den vorgenannten Fragestellungen für den Fall einer - aus der Sicht der Mandanten - positiven Beantwortung individuelle Klagerechte eines Bürgers oder der betroffenen Kommunen ableiten und wie sind deren Erfolgsaussichten vor Gericht zu beurteilen? |
| d) | Können aus der kostenlosen Übertragung des städt. Geländes auf die damalige "Genossenschaft der armen Dienstmägde Jesu Christi" - aus der die heutige Eigentümerin die Katharina Kasper ViaSalus GmbH, Dernbach, hervorging -, Ansprüche auf Rückübertragung oder eine Verpflichtung zur Fortführung des beabsichtigten Grundstückzweckes - Betrieb eines Krankenhauses - hergeleitet und/oder geltend gemacht werden? |
| e) | Welche Möglichkeiten könnten gegeben sein, die zum Zwecke der Stilllegung des Krankenhauses zum 30.6.2025 vom Träger des Hauses gegenüber allen Beschäftigten ausgesprochenen Kündigungen anzufechten, obwohl das Krankenhaus zu diesem Zeitpunkt noch als Krankenhaus der Grundversorgung im Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz enthalten ist. |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Nichtöffentlicher Teil
| 3. | Beschlussfassung zur Beauftragung der Anwaltskanzlei Quaas & Partner mbH, Stuttgart, mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens zur beabsichtigten Schließung des Krankenhauses; |
Vertragliche Regelungen
| 1. | Nach eingehender Beratung beschließt der Stadtrat der Stadt Zell (Mosel) die Anwaltskanzlei Quaas & Partner mbB, Stuttgart, auf der Grundlage des Angebotes vom 21.1.2025 mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens. Die Kosten des Gutachtens werden grds. von der Stadt Zell (Mosel) übernommen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Angebotes die Gutachtensgebühr mit der Anwaltskanzlei zu verhandeln. |
| 2. | In Anbetracht der gleichlautenden Forderungen des Verbandsgemeinderates Zell (Mosel) zum Erhalt des Zeller Krankenhauses stellt der Stadtrat den Antrag auf anteilige Übernahme der Kosten für die Erstellung des Gutachtens durch die Verbandsgemeinde Zell (Mosel). |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.