Ortsbürgermeister Harald Franzen hat am 09.02.2024 seine Bewerbung für die am 09.06.2024 stattfindende Wahl des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin in der Gemeinde Neef bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) eingereicht.
Da er gemäß § 59 Kommunalwahlgesetz als Bewerber nicht Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin sein kann, ist ab dem 09.02.2024 der Erste Beigeordnete Peter Arens, Auf der Heid 47, Neef, Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin in Neef.
Bewerber für das Amt des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin können deshalb ihre Bewerbung wirksam entweder beim Wahlleiter Peter Arens, Auf der Heid 47, Neef, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, Zell (Mosel), einreichen.
Wir weisen darauf hin, dass die Einreichungsfrist am Montag, den 22.04.2024 um 18.00 Uhr abläuft.