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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 9/2023
Seite 3
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Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Gemeinde- bzw. Stadtrat und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Cochem-Zell schlagen Kandidaten vor. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Gemeinde bzw. der Stadt, in der sie vorgeschlagen werden wollen, wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Weitere Informationen finden Sie im Internet, z. B. unter www.schoeffenwahl.de und www.schoeffenwahl2023.de

Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) können sich bis Ende März 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, 56856 Zell (Mosel), Telefon 06542 701-20, E-Mail: wahlen@vg-zell.de , bewerben.

Ein Formular kann von der Internetseite www.zell-mosel.de heruntergeladen werden.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung an das Jugendamt des Landkreises Cochem-Zell.