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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 9/2024
Verbandsgemeinde
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Einladung zur Versammlung aller Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Grenderich zur Wahl eines Wehrführers / einer Wehrführerin am 12.04.2024

zur Versammlung aller Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Grenderich zur Wahl eines Wehrführers / einer Wehrführerin

Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LBKG) wird der Wehrführer oder die Wehrführerin nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde auf die Dauer von zehn Jahren bestellt. Die Wahl des Wehrführers oder der Wehrführerin erfolgt in einer Versammlung aller Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Die Versammlung zur Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin der Feuerwehreinheit Grenderich findet am

Freitag, den 12.04.2024 um 18:00 Uhr

im Feuerwehrgerätehaus Grenderich, Forstweg, 56858 Grenderich

statt.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin

3.

Verschiedenes

Zu dieser Versammlung werden hiermit gemäß § 14 Abs. 2 LBKG alle Wahlberechtigten, d. h. alle aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Grenderich eingeladen.

Zell (Mosel), den 25.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Jürgen Hoffmann
Bürgermeister