Die zur Jagdgenossenschaft Lissingen gehörenden Eigentümer von bejagbaren Grundstücksflächen werden hiermit für
Donnerstag, 30.03.2023, 19:00 Uhr
zur Versammlung der Jagdgenossenschaft in das Gemeindehaus in Lissingen, Gerolstein-Lissingen eingeladen.
Tagesordnung:
Hinweise zur Jagdgenossenschaftsversammlung:
Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer im Bereich der Gemarkung Lissingen und Flächen links der L 24, Gemarkung Gerolstein, sowie die Eigentümer der Grundstücke in den Fluren 3 und 4 in der Gemarkung Hinterhausen nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht sowie Eigentümer von Grundstücken, die im städtischen Eigenjagdbezirk Lissingen liegen, sind nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Die Genossenschaftsversammlung ist die Versammlung der anwesenden und der vertretenen Jagdgenossen. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Bei Grundstücken, die im Miteigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur von einem Miteigentümer ausgeübt werden.
Die diesjährige Versammlung der Jagdgenossenschaft Lissingen ist auf Donnerstag, 30.03.2023 terminiert. Für die Stimmberechtigung in der Genossenschaftsversammlung ist das bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein geführte Jagdgenossenschaftskataster maßgebend.
Das Grundflächenverzeichnis liegt während der Dienstzeit vom 13.03.2023 bis 27.03.2023 während der Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Zimmer 216, zur Einsichtnahme durch die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der im Bezirk der Jagdgenossenschaft Lissingen gelegenen Grundstücke aus. Es wird um vorherige Terminabsprache unter Tel. 06591/13-1054 gebeten. Das Jagdgenossenschaftskataster kann auch von Beauftragten mit entsprechender Vollmacht eingesehen werden.
Befriedete Flächen, auf denen die Jagd ruht, sind gemäß § 6 des Bundesjagdgesetzes nicht im Kataster aufgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass Eigentumsveränderungen durch die neuen Eigentümer zur Berichtigung des Katasters angezeigt werden müssen.
Werden innerhalb der Auslegungsfrist keine Eigentumsveränderungen angezeigt bzw. Einsprüche eingelegt, gilt das Jagdgenossenschaftskataster als festgestellt.